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Wiederabrechnung ins Vorjahr?

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letzte Antwort am 27.03.2023 08:10:18 von Sabrina_Simmerlein
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NicoHell
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Guten Morgen,

 

ich habe folgendes Problem. Wir rechnen den ÖD ab. Die MA bekommen mit der Novemberabrechnung einen Jahressonderzahlung. Nun tritt der MA aber zum 31.03. aus. Tarifvertrag sagt nun Rückzahlung der Jahressonderzahlung.

 

Wenn ich eine NB November mit Korrektur des Auszahlungsbetrages der Jahressonderzahlung vornehme, bekomme ich folgende Fehlermeldung:

 

 

Das jährliche SV Brutto ist im Monat 03/2023 negativ. Dies führt zu einer fehlerhaften Abrechnung, wenn der zu korrigierende Einmalbezug ursprünglich die anteilige Beitragsbemessungsgrenze überschritten hat oder wenn sich seit dieser Abrechnung die SV-Prozente/sätze geändert haben. Führen Sie statt dessen mit einer Wiederabrechnung eine Nachberechnung auf den Auszahlungsmonat des Einmalbezuges durch und erfassen den Einmalbezug im Minus.

 

Ich habe noch nie eine Wiederabrechnung durchgeführt.

 

Was muss ich nun genau machen?

 

Bitte dringend um Hilfe.

 

Vielen Dank.

 

Beste Grüße

 
 

 

tbehrens
Fachmann
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Nachricht 2 von 4
319 Mal angesehen

Wenn der AN zum 31.03.23 Austritt erhält er für 03/2023 noch sein Gehalt, richtig?

 

Wie hoch war das lfd. Entgelt in 11/2022 und wie hoch die Einmalzahlung?

 

Wurde die Einmalzahlung jetzt in 3/23 abgezogen oder in 11/22?

In welchem Monat haben Sie was ein gegeben?

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Chance
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
285 Mal angesehen

Eine Wiederabrechnung geht nur für den zuletzt abgerechneten Monat. Ist der März schon abgerechnet?

  • Wenn nein, in Februar stellen (das Feld 02/2023 oben ist rot hinterlegt), dann über Bewegungsdaten den Minusbetrag erfassen, ggf. an den bereits erhaltenen Betrag = Regelentgelt denken. Anschließend auf Button für Abrechnung gehen -> in der Mitte des Fensters, neben der Personalnummernauswahl, im drop-down Wiederabrechnung wählen. Hier kann unterschieden werden, ob die Wiederabrechnung für alle MA oder nur für bestimmte MA gemacht werden soll. Ist keine kostenlose Leistung so eine Wiederabrechnung. 
*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
240 Mal angesehen

Hallo Community,


im Dokument 5303235 finden Sie genau zu diesem Sachverhalt ein Beispiel unter Punkt 7 Rückzahlung von Einmalbezügen (z. B. Weihnachtsgeld) aus dem Vorjahr.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.03.2023 08:10:18 von Sabrina_Simmerlein
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