Hallo liebe Community,
ich habe von dem Mandanten erst gerade erfahren, dass ein Mitarbeiter, der im Mai 2022 abgemeldet wurde, wurde
bereits im März 2020 gekündigt, was wurde mir nicht mitgeteilt.
Wie ist jetzt möglich, die entsprechende Abmeldung, also im 2020 rückwirkend zu machen? Das Programm lässt nur
ab 01.01.22 rein. Das ist wichtig, da der Job Center von ihm jetzt die Überzahlung zurückfordert.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Gehaltsabrechnungen können nur ab 01.2022 korrigiert werden. Für vorherige Abrechnung sind Korrekturen nicht möglich.
Die Abmeldung und die Stornierungen zb der Jahresmeldungen müssen sie über SV-net erstellen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wurde er dann bis Mai 2022 bezahlt oder war er die ganze Zeit auf 0 €?
Ich gehe davon aus, dass er ein Minijobber war, richtig?
Wenn er seit April 2020 nicht bezahlt wurde, wurde auch mit Mai 2020 eine Unterbrechungsmeldung bei der Knappschaft erstellt. Diese müsste zuerst storniert werden und dann die Abmeldung zum März 2020, ansonsten meckert die Knappschaft.
Nein, es war SV-pflichtiger Job. Trotzdem danke.
Wurde er bezahlt oder nur das Entgelt auf 0 € gesetzt?