Moin, eins erst einmal zur Klarstellung - der Auszug ist aus der "fachlichen Weisung KUG" - also so etwas wie die Dienstanweisung für die Bundesagentur für Arbeit, nicht aus dem SGB. Und ich wollte mit meinem Beitrag auch nicht sagen, dass die von mir genannte Umrechnung als einzige Lösung richtig ist. Schließlich gibt es unterschiedliche Umrechnungsmöglichkeiten. Welche man beim jeweiligen Mandanten anwendet, muss man letztlich mit dem Arbeitgeber klären. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Arbeitsagentur meint, dass die Umrechnung so erfolgen soll, wie auch Fehlzeiten abgezogen werden. Diese Sichtweise der Arbeitsagentur ist wohl daraus entstanden, dass Kurzarbeit eigentlich aus dem Baubereich kommt, in der ohnehin viel nach Stundenlohn gezahlt wird. Und bei Festbetragsentlohnung dies analog behandelt werden sollte. Beim KUG gab er früher deutlich kürzere Zeiten und auch meistens nicht so umfangreiche Ausfälle, so dass die Stundenbetrachtung für den Ausfall gewählt wurde. Es wird aber -wie in vielen Fällen- nicht DIE EINE Lösung geben, die richtig ist. Schließlich gibt es auch sonst bei den Umrechnungen von Teilmonaten (die auch für nicht bezahlte Arbeitsausfälle an einzelnen Tagen berücksichtigt werden) unterschiedliche Varianten der Umrechnung. Viele Grüße Uwe Lutz
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