Liebe DATEV-Community,
die Mitarbeiterin befindet sich seit August 2021 im Teilbeschäftigungsverbot mit der Beschäftigung 8 Wochenstunden.
Bei der Prüfung der Lohnsteuerbescheinigung 2021 habe ich festgestellt, dass die Zeile 22a (3.299,80) von der
Zeile 23a (3.461,46) abweicht. Im Lohnjournal Jahreswerte stehen aber die gleiche Werte:
RV-AN 3.461,46 ; RV-AG 3.461,46.
Woran kann das liegen? Bitte um die Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Übergangsbereich (Gleitzone) / Midijob?
Könnten Sie deutlicher erklären?
Zwischen monatlich 450,01 und 1.300 EUR wird der Arbeitnehmer bei seinen Sozialabgaben in gewissem Umfang entlastet (zahlt weniger), ohne das ihm Ansprüche verloren gehen. Der Arbeitgeber zahlt aber weiterhin die ungekürzten Arbeitgeberanteile. Genaueres sollten Sie nachlesen: Midijob/Gleitzone - DATEV Hilfe-Center
Das ist natürlich klar. Aber in diesem Fall ist AG-Anteil (Zeile 22a) weniger als AN-Anteil (Zeile 23a). Also
die Zeile 22a 3.299,80 und die Zeile 23a 3.461,46. Im Lohnjournal Jahreswerte stehen aber die gleiche Werte:
RV-AN 3.461,46 ; RV-AG 3.461,46. Woran kann das liegen?
Haben Sie sich das Lohnkonto angesehen?
Habe gerade das Lohnkonto angesehen und herausgefunden, woher die Differenz 3461,46-3299,80=161,66 kommt.
Im September 2020 hatte die Mitarbeiterin 2 Wochen Quarantäne. Im Oktober hatte ich die entsprechenden
Nachberechnung für September wegen der Unterbrechung gemacht. Und da wurde u.a. vom RV-Beitrag 80,83 €
abgezogen. Also, 80,83 x 2 = 161,66. Was das aber bedeutet und was ist damit?
Wenn Sie bei der Quarantäneberechnung den Fiktivlohn (Lohnart Lodas kenne ich nicht) nach IfSG berechnet haben, fallen nur lfd. SV-Abgaben für den AG an.
Ich habe die Quarantäneberechnung so berechnet, wie im Dok.-Nr.: 1019437 "Entschädigung nach § 56 IfSG wegen
Quarantäne – Beispiele für LODAS (gültig bis 30.03.2021)" beschrieben ist. Das beantwortet aber meine Frage nicht.
Hallo,
leider gab es mit der Lohnsteuer-Bescheinigung im Zusammenhang mit Quarantäne einen Fehler im DATEV-Rechenzentrum. Mehr Infos hierzu können Sie in folgendem Thread nachlesen: LODAS: Lohnsteuerbescheinigung 2021 (Dok. 1023081)... - DATEV-Community - 266224.
Der Fehler wurde am 12.02.2022 behoben. Seit dem werden die Auswertungen automatisch nachberechnet. D.h. spätestens mit Ihrer Februarabrechnung wird die Lohnsteuer-Bescheinigung 2021 korrigiert. Voraussetzung: Es wurde mit Januar noch keine Nachberechnung ins Vorjahr mit Zuflussprinzip durchgeführt.
Mehr Informationen finden Sie auch im Dokument 1023081 - Lohnsteuerbescheinigung 2021: Zeilen 22 und 24 enthalten fehlerhafte Werte. Beachten Sie bitte auch die weiteren Besonderheiten im Kapitel 2.