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Fahrten Wohnung Arbeitsstätte - Lohnart

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letzte Antwort am 12.11.2021 16:41:59 von Monique_Müller
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JaBe
Beginner
Offline Online
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Hallo Community, 

 

ich habe unter den Mandantendaten ein E-Fahrzeug zu reduzierten Bruttolistenpreis erfasst (10.000€ statt 40.000€) und dieses dem Mitarbeitenden (Nutzungshäufigkeit = regelmäßig) zugewiesen. Die Abrechnung von Privatfahrten auf die Stammlohnart 873 funktioniert. Zudem möchte ich jedoch die Fahrten Wohnung / erste Tätigkeitsstätte abrechnen. Das Kästchen geldwerter Vorteil für Privatfahren ist aktiviert; die 8km als einfache Entfernung eingegeben und die Lohnart 874 ist angelegt. Das Feld Arbeitstage im Monat habe ich nicht belegt, da ich keine Pauschalversteuerung vorgesehen habe. Das Fehlerprotokoll weist mich nun jedoch darauf hin, dass die Abrechnung des Firmenwagens nicht durchgeführt werden kann, da die Lohnart 875 (Pauschalversteuerung) nicht angelegt ist. Warum kann ich nicht auf die Lohnart 874 - also ohne Lohnsteuerpauschalierung - abrechnen?  

 

In Personalwirtschaft verschoben, Kategorie ergänzt.

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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665 Mal angesehen

Hallo,

 

bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung. 

 

Damit die Abrechnung des E-Fahrzeugs klappt, müssen alle Lohnarten für die Abrechnung des Firmenwagens angelegt sein. Weitere Informationen finden Sie auch im Dokument  1021118 - Firmenwagen/Firmenrad.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 12.11.2021 16:41:59 von Monique_Müller
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