Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Minijobber muss rückwirkend zum Oktober 2020 als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer angemeldet werden, da er neben seinem Hauptjob noch einen weiteren Minijob hat. Ich habe ihn also rückwirkend wie folgt abgerechnet: Steuerklasse 6, 1101. Zuvor war er wie folgt geschlüsselt 6500 mit Brutto-Lohnart und Pauschalversteuerung 2 %.
Nun habe ich ihn mit einer Netto-Lohnart abgerechnet, sodass 0,00 € am Ende rauskommt und im November die Differenz mit LA 245 ausgeglichen.
Auf der Lohnsteuerbescheinigung (01.11.-30.11.2021 mit den Werten für 2020) habe ich nun bei den AG-Zuschüssen zur gesetzlichen RV einen Minusbetrag von 21,18 € und beim Arbeitnehmeranteil richtigerweise 68,82 €.
Im Lohnjournal ist es wie folgt aufgeschlüsselt:
Okt. bis Dez. 2020 je Beitrag AN 22,94 € AG - 7,06 €
die Lohnsteuerbescheinigung für 2021 ist aber richtig, obwohl auch hier im Lohnjournal ein Minusbetrag angegeben wird: Beiträge AN und AG 53,24 lt. LSt-Bescheinigung und im Lohnjournal:
Jan. bis Feb. 2021 AN 26,62 € AG - 3,38 €
Ich bin sehr verwirrt und hoffe, dass mir jemand erklären kann woran das liegen kann.
Hallo,
wenn der Arbeitgeber vorher aufgrund der Schlüsselung 6500, die RV-Beiträge allein gezahlt hat, ist es gut möglich, dass es hier zu Differenzen kommt.
Genauere Informationen können wir nur mit Prüfung der Auswertungen geben. Wenden Sie sich hierzu gerne über einen anderen Weg an uns.