Hallo Zusammen, aufgrund der Betriebsvereinbarung zahlt der AG bei Kinderpflege den Lohn nicht fort. Bei einem AN musste ich im März 2018 eine Rückrechnung in den Februar 2018 vornehmen, mit dem Grund "Kinderpflege mit Krankengeld" für 3 Tage. Im März selbst, war es noch 1 Tag, mit dem selben Grund. Für die Fehlzeit im "Februar" wird das Gehalt gekürzt und auch eine EEL - Meldung erstellt. Für März erhalte ich die Fehlermeldung, dass die EEL-Meldung nicht erstellt werden kann, da für die Fehlzeit kein ausgefallenes Arbeitsentgelt ermittelt werden kann. Warum ist das so?
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