abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

LODAS Kosten für Pfändungsabzug

1
letzte Antwort am 25.06.2018 06:07:59 von björn
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
isabel
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
1107 Mal angesehen

Hallo,

wir haben einen Netto-Abzug für Arbeiten im Zusammenhang mit Pfändungen angelegt. Es wird dem AN also eine Pauschale für die Verwaltung, den Schriftverkehr etc. im Zusammenhang mit diesen Pfändungen abgezogen.

Jetzt habe ich im Buchungsbeleg die Betextung "Standard-Konto NBA 9076" erhalten. Meines Erachtens nach die das mit dem Konto 1740 zu füllen.

Allerdings lautet die Buchung dann 1755/1740. Das ist doch aber falsch, da hier ja keine Überweisung erfolgt, sondern ein Direktabzug vom Nettolohn.

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
910 Mal angesehen

Ich würde diese Kosten gegen das Lohnaufwandskonto buchen.

Wobei ich glaube das so ein Abzug rechtlich nicht mehr zulässig ist. Deshalb würde ich erstmal empfehlen dies zu prüfen, da der Arbeitnehmer dagegen vorgehen könnte, weil er nicht seinen kompletten pfandfreien Lohn erhält.

0 Kudos
1
letzte Antwort am 25.06.2018 06:07:59 von björn
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage