Hallo Zusammen,
eine Arbeitnehmerin ist wegen Kinderpflege mit Krankengeld nicht tätig gewesen. Der AG zahlt den Lohn NCHT fort und die Krankenkasse bekommt die Meldung für die Zahlung der Entgeltersatzleistung.
Jetzt war der AN vom 01.04.-06.04.18 "krank". Auf der Meldung für die Entgeltersatzleistung sind aber 5 Arbeitstage i Freistellungszeitraum angegeben. Warum das? Es sind doch nur 4?
Vielen Dank und liebe Grüße!
Hallo Frau Krämer,
in diesem Fall zählt der Feiertag mit, da die Krankmeldung davor begann und auch durchgängig besteht.
D. h. es werden 5 Arbeitstage gekürzt.
Gruß
Hallo,
müsste das die Krankenkasse dann nicht aber wissen ? Die hat mich nämlich eben angerufen und genau das bemängelt ... 🙂
Normalerweise schon. Die wollen wahrscheinlich nur den einen Tag nicht bezahlen. Die sind bestimmt der Meinung, dass die Krankmeldung erst zum 03.04. ausgestellt werden dürfte.
Schließlich unterbricht ein Feiertag auch nicht den Bezug von Krankengeld oder die Lohnfortzahlungserstattung für eine Krankheit.
Nun gut... werden wir mal versuchen ihr das so begreiflich zu machen 🙂
Vielen lieben Dank!