Also er war vom 21.5. bis 17.6. krank und ist am 18.06. in die Reha bis zum 9.7. Ich habe die 42 Tage ab dem 21.5. gezählt und die würden bis zum 01.07. gehen und ab dem 2.7. bis 9.7. wäre kein Lohnfortzahlungsanspruch mehr. Aber wenn die Krankheit vor der Reha nicht als Vorerkrankung zählt, was die KK ja schon bestätigt hat, dann geht am 18.6. ein neuer Lohnfortzahlungszeitraum los, oder? und dann wäre alles U1 erstattungsfähig?! Haben Sie schon einmal von "einheitlichem Verhinderungsfall" gehört? das heißt grob: Wenn der AN zwischen 2 Erkrankungen gar nicht gearbeitet hat und die 6 Wochen (42 Kalendertage) Frist insgesamt überschritten wird, spielt es keine Rolle, ob ein Zusammenhang zwischen den Erkrankungen besteht. Ist aber nicht mein Feld, das ich beraten darf. GGF im Internet nachschauen. Die Aussagen der Krankenkasse sind für Sie nicht bindend, da die KK ein Eigeninteresse hat, die Kosten dem AG aufs Auge zu drücken. GGF kann Ihr Mandant bei der KK anrufen und Druck machen. Haben hier schon einige Mandanten geschafft.
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