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L+G hauptberuflich Selbstst mit Rufbereitschaft nicht kv-pflichtig, also auch ohne AG-Zusch. zur KV laufen nic

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letzte Antwort am 20.08.2024 11:12:41 von sue
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sue
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 3
387 Mal angesehen

Guten Tag,

 

Es geht um folgende Fälle, die seit dem großen DATEV Update nicht mehr laufen:

 

hauptberuflich selbstständige (Ärzte) mit Rufbereitschaften im Angestelltenverhältnis beim Mandanten sind nicht kv-pflichtig, haben also auch keinen Anspruch auf einen AG-Zuschuss zur KV. Diese Fälle laufen nicht mehr. (Zum Teil sind sie hauptberufl. Selbstst und gleichzeitig auch schon Rentner)

 

Fehlertext:

 

Fehler #LN03706
Sie haben im Monat 07/2024 keine Krankenversicherung abgerechnet (weder gesetzlich noch freiwillig
oder privat).
» Prüfen Sie Ihre Eingaben und ergänzen Sie ggf. den Beitragsgruppenschlüssel-KV bzw. die Angaben zur
freiwilligen oder privaten KV.

 

Fehler #LN03300
Die Berechnung der gesetzlichen Abzüge ist nicht möglich.
» Entnehmen Sie die genaue Ursache der vorherigen Fehlermeldung.

 

Die Schlüsselungen der Personengruppen lauten:

 

0320 für Hauptb. selbstst Arzt mit Rentenbezug

0010 für Hauptberufl. selbstst Arzt ohne Rentenbezug

 

Was muss ich an welcher Stelle ändern?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

 

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
354 Mal angesehen

Hallo, 

 

die Fehlermeldung #LN03706 wird ab der Version 14.1 in verschiedenen Konstellationen aus Personen- und Beitragsgruppenschlüssel ausgegeben.

 

Wir befinden uns aktuell noch an der Prüfung der Sachverhalte. 

 

Über folgenden Beitrag halten wir Sie zu diesem Thema auf dem Laufenden: 

Pensionierter Berufssoldat in Teilzeit

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
sue
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
334 Mal angesehen

@Selina_Heubeck 

 

Hierzu möchte ich noch anmerken, dass ich auch bei Pflicht zum AG-Zuschuss zur KV und keinen Eingabe von mir das so abrechnen können MUSS und WILL. 

 

Beispiel hierfür: MA reicht seine "Bescheinigung zur Erlangung des AG-Anteils" nicht ein.

Dann gibt es bei uns auch nichts.

 

Berücksichtigen Sie das bitte auch bei der Fehlerfindung.

 

Sie können mir auch gerne ein Kreuz anbieten, dass Sie mich darüber aufgeklärt haben, dass der Zuschuss Pflicht ist, es aber mein voller Ernst ist, das nicht abzurechnen. Das können Sie gerne für Ihre "Haftungsfreistellung" bekommen.  

2
letzte Antwort am 20.08.2024 11:12:41 von sue
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