Das Schreiben musste ich auch mehrfach übersetzen, aber inhaltlich ist es schon auch so, wie @Daslo das aufführte und als "Aufforderung" empfunden werden kann. Ab 2025 wird jeder automatisch als Kleinunternehmer geführt, der im Vorjahr die Umsatzgrenze von 25.000 € unterschritten hat, soweit er - nicht aus anderen Gründen umsatzsteuerpflichtig bleiben muss - er nicht mittels der nächsten USt-VA oder sonstiger Nachricht an das Finanzamt wieder zur Regelunternehmerschaft optiert. Die gesetztliche Änderung sieht hier nunmehr ein "Opt-Out-Modell ", statt einem "Opt-In-Modell" zu §19 UStG vor. Auch bei uns hat es niemand verstanden. Daraufhin habe ich beim FA angerufen und dort erfahren, dass ich bei einem Vermieter unter 25.000,- und bisheriger (und vertraglich verpflichtender) Umsatzbesteuerung in allen Vorjahren nichts machen muss. Das stimmt dann aber nicht, oder?
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