Dazu konnten wir jetzt rausfinden, dass nicht die Auszahlungssumme versteuert und Verbeitragt werden muss, sondern die Beiträge, die bis zum Unfalltag bezahlt wurden. Sind Sie sicher, dass die Beiträge zur Gruppenunfallversicherung nicht jährlich vom Arbeitgeber pauschalversteuert wurden? Das ist eigentlich die übliche Vorgehensweise. Edit: bei der Techniker gefunden: "Achtung Pauschalierung auch bei nachgelagerter Besteuerung? Fraglich ist, ob im Falle der nachgelagerten Besteuerung die Pauschalierung für Gruppenunfallversicherungsbeiträge mit 20 % [ 5 ] möglich ist. Da eine Vervielfältigung des Grenzbetrags mit der Anzahl der Beitrags- oder Beschäftigungsjahre nicht zulässig ist, liegen die Voraussetzungen für die Pauschalierung i. d. R. nicht vor. Mit dem aufgehobenen Grenzbetrag [ 6 ] , ist die Pauschalierung für Gruppenunfallversicherungsbeiträge mit 20 % auch im Zeitpunkt der Versicherungsleistung denkbar. Arbeitgeber sollten dann eine Anrufungsauskunft [ 7 ] bei ihrem Betriebsstättenfinanzamt stellen. Sofern die Finanzverwaltung zum Datum der Aufhebung der Grenze keine Klarstellung veröffentlicht."
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