Hallo Community, zur Prüfung, in welcher Höhe Zuschläge st/sv-frei abgerechnet werden können, wird im Programm, falls nicht abweichend geschlüsselt, der unter Stundenlohn 1 hinterlegte Wert als Basislohn herangezogen. Laut Ihrer Schilderung sind für den Arbeitnehmer im Stundenlohn 1 11,50 € hinterlegt. Das Programm rechnet nun wie folgt: Grundstundenlohn (maximal SV-frei 25,00 Euro) x maximale Lohnveränderung in % x abgerechnete Zuschlagsstunden = maximal SV-freier Betrag Dies bedeutet in Ihrem Fall: 11,50 € * 25% * 6,00 Stunden = 17,25 € maximal st/sv-freier Betrag. Daraus ergibt sich, dass 1,50 € st/sv-pflichtig abgerechnet werden. Weitere Informationen finden Sie auch im Dokument Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) , beachten Sie bitte insbesondere den Punkt „Berechnung im Rechenzentrum". Beste Grüße aus Nürnberg Katharina Dietl Personalwirtschaft DATEV eG
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