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Elternzeit und PKW Nutzung

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letzte Antwort am 09.02.2017 13:02:47 von Katharina_Dietl
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saskiasparing
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
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Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Arbeitnehmerin darf während Ihrer Elternzeit das Firmenfahrzeug weiter Privat nutzen.

Der geldwerte Vorteil wird auch in der Berechnung zum Elterngeld berücksichtigt !?

Während dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist der geldwerte Vorteil SV frei !?

Und dann ? Erscheint der Vorteil dann auf der Lohnabrechnung? Ist der Steuer und SV Pflichtig ?

Kann mir jemand ein Dokument empfehlen? Oder hat jemand diesen Fall ?

Danke für Ihre Hilfe.

imsbottrop
Beginner
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Nachricht 2 von 3
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Ich hatte mal so einen Fall:

Während dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld war der Sachbezug lohnsteuer- und sv-pfl.,

die Dame war nach der Mutterschutzfrist bei uns in ElternTEILzeit,

der Sachbezug wurde ihr bei der Berechnung des Elterngeldes angerechnet

und sie hat für die ElternTEILzeit eine Abrechnung erhalten mit dem anteiligen Gehalt und dem Sachbezug.

Ein Dokument kann ich leider nicht mehr empfehlen,

dass war bei uns Anfang 2012...

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Hallo Community,

möchten Sie den geldwerten Vorteil während einer Unterbrechung abrechnen, buchen Sie den Betrag bitte über die Bewegungsdaten.

Damit der Firmenwagen auch während der Unterbrechung gegebenenfalls verbeitragt wird, muss eine weitergewährte Arbeitgeber-Leistung erfasst werden. Das Berechnungsschema der beitragspflichtigen Einnahme finden Sie in Dokument Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während Unterbrechung (Beispiele für LODAS).

Schlüsseln Sie bitte unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten im Register Weitergewährte AG-Leistungen die notwendigen Angaben.

Weiterführende Informationen zur korrekten Eingabe finden Sie im Dokument Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während einer Unterbrechung abrechnen.

Beste Grüße

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Leitung Service Steuern, Wissen und Beratung | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.02.2017 13:02:47 von Katharina_Dietl
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