Hallo Nico, hallo Community, erhalten Sie die Auswertung 30, bedeutet dies, dass der Beitragsnachweis nur auf Papier erstellt und nicht, wie sonst üblich, elektronisch an die betreffende Krankenkasse übermittelt wurde. Dieser Beitragsnachweis ist dann manuell, z.B. per sv.net, zu übergeben. Für Ihren Sachverhalt kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht: Wird auf der Auswertung 30 für die Krankenkasse ein positiver Betrag ausgewiesen, kann es tatsächlich möglich sein, dass dieser Wert aus einer Nachberechnung ins Vorjahr stammt. Dies ist damit zu begründen, dass in den Stammdaten des Mitarbeiters noch die alte Krankenkasse zugeordnet ist. Da diese für das Rechenzentrum nicht mehr gültig ist, kann der Beitragsnachweis nicht mehr elektronisch übermittelt werden. Wird auf dem Beitragsnachweis ein negativer Betrag ausgewiesen, handelt es sich um eine Gutschrift. Dies kann wiederum mit der Umstellung auf die Beschäftigungsbetriebe in Verbindung stehen. Bitte prüfen Sie für die Arbeitnehmer, die der betroffenen Krankenkasse zugeordnet sind, ob ab 01/2016 der Beschäftigungsbetrieb unter Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit korrekt zugeordnet ist. Bitte halten Sie in beiden Fällen Rücksprache mit der jeweiligen Krankenkasse und übermitteln Sie, wie oben bereits erwähnt, den Beitragsnachweis ggf. manuell. Beste Grüße aus Nürnberg Katharina Dietl Personalwirtschaft DATEV eG
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