Hallo @VRAcker, in der Abbauphase kann das volle Gehalt mit der Stammlohnart 200 und der hälftige Abzug mit der gleichen Stammlohnart weiter bestehen bleiben. Der Mitarbeiter bekommt schließlich in der Freistellungsphase, genau wie in der Ansparphase, die Hälfte seines Gehalts ausbezahlt. Zum Abbau des Wertguthabens auf der Auswertung 97 sollte allerdings in der beschriebenen Konstellation nicht die Stammlohnart 361, sondern die Stammlohnart 364 Freistellungsphase West verwendet werden. Die Stammlohnarten 368 und 364 bauen das Wertguthaben immer nur im Hintergrund auf, bzw. ab. Sie erscheinen nicht auf der Abrechnung und lösen keine Auszahlung aus.
... Mehr anzeigen