Hallo,
ich habe mal eine recht unbeholfene Frage in die Runde. Wäre klasse, wenn mir irgend jemand weiterhelfen könnte.
Ein Mandant, welchen wir Ende 2022 übernommen haben und der vorher über Lodas abgerechnet wurde, wird jetzt über Lohn und Gehalt abgerechnet. Von Februar bis September 2022 wurde Kurzarbeit abgerechnet, der betroffene Mitarbeiter hat Ende 2022 das Unternehmen verlassen. Nun stecke ich seit vergangenem Jahr in der Kug-Prüfung und habe tatsächlich jetzt die Aufforderung bekommen, die Leistungsanträge zu korrigieren.
Folgende Probleme sind aufgetreten:
Der Pkw wurde nicht zum Soll- und Istentgelt dazugerechnet. Wir dürften diesen Leistungsantrag korrigieren und neu stellen, jedoch muss das über ein Lohnabrechnungsprogramm erfolgen, da es zu einer Erstattung führen würde.
In 2 Monaten wurden insgesamt 14 Stunden Differenz in der Ausfallzeit gefunden, die weniger zu berechnen wären. Diese Berechnung darf ich laut Telefonat mit der Agentur für Arbeit gerne manuell vornehmen.
Meine Frage, ob man nicht beide Ansprüche gegeneinander aufrechnen könnte, wurde abgewiesen, ich muß ja keinen Erstattungsantrag stellen.
Die Frage, ob das Arbeitsamt das nicht komplett rausrechnen möchte und uns den Rückforderungsbetrag nennt, wurde aufgrund der terminlichen Auslastung bzw. Überlastung ebenfalls abgelehnt.
Könnt Ihr mir sagen, wie Ihr in solch einem Fall vorgeht?
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Constanze
Hallo @Constanze_GM,
über LODAS kann kein neuer KUG-Leistungsantrag für 2022 erstellt werden. Dies ist nur für das aktuelle Jahr und Vorjahr möglich.
Hat ein Mitglied der DATEV-Community Erfahrungen zu einem solchen Fall, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?