Hallo XYZ, @XYZ schrieb: Ich hatte schon bei der zuständigen Krankenkasse nachgefragt, ob ich manuell berechnen könnte, so dass in "normalen" Monaten ohne Einmalzahlung der Beitrag aus dem Entgelt abgeführt wird. Dort sagte man mir aber, dass ja geschlüsselt sei, dass der MA freiwillig versichert sei und daher würde von der Versicherung auch der volle Beitrag erwartet werden. Es würden dann, trotz Unterschreiten der BBG, zu wenig Beiträge entrichtet werden. Gesetzlich ist nur der Arbeitgeberzuschuss im § 257 Abs. 1 SGB V geregelt. Und zwar ist der Arbeitgeberzuschuss wie bei einem versicherungspflichtigen Beschäftigten (also aus dem Entgelt) zu berechnen. Da die Datev bei der Einstellung "Arbeitgeberzuschuss aus Entgelt berechnen" aber auch nur den Arbeitgeberzuschuss reduzieren würde und die Zahlung an die Krankenkasse bei dem Höchstbetrag lt. BBG bleiben würde, bekommt die Krankenkasse mtl. die selben Beträge, egal welche Einstellung Du für den Arbeitgeberzuschuss triffst. Der Betrag würde höchstens durch Fehlzeiten wie z.B. Elternzeit gekürzt, da hier die SV-Tage gekürzt werden. In deinem Fall ist es also richtiger den Arbeitgeberzuschuss aus dem Entgelt berechnen zu lassen, damit nicht am Jahresende zu viele steuerfreier AG-Anteil gezahlt wurde, wenn keine Einmalzahlung im Dezember erfolgt.
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