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Beitragsabführung freiwillig versichert, Monatslohn unter BBG, JAE durch Einmalzahlungen überschritten

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letzte Antwort am 10.01.2025 12:57:03 von XYZ
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XYZ
Beginner
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Nachricht 1 von 5
296 Mal angesehen

Hallo zusammen und ein gesundes neues Jahr wünsche ich allen.

 

Die Beiträge habe ich bereits durchforstet, konnte aber für meine Frage keine passende Lösung finden, daher stelle ich meine Frage nun hier ein.

 

Ich stehe gerade vor dem vermeintlichen Problem, dass ich einen Mitarbeiter ab diesem Jahr von der gesetzlichen in die freiwillige Versicherung umgruppieren muss, da die JAE des letzten Jahres und auch die JAE dieses Jahres überschritten wird. Das Monatsentgelt liegt allerdings unterhalb der BBG, die JAE wird nur durch Einmalzahlungen überschritten.

Wenn ich das richtig sehe, wird in LODAS trotzdem der Höchstbeitrag abgerechnet ( AG-Zuschuss habe ich auf halben Gesamtbeitrag eingestellt).

Ich hatte schon bei der zuständigen Krankenkasse nachgefragt, ob ich manuell berechnen könnte, so dass in "normalen" Monaten ohne Einmalzahlung der Beitrag aus dem Entgelt abgeführt wird. Dort sagte man mir aber, dass ja geschlüsselt sei, dass der MA freiwillig versichert sei und daher würde von der Versicherung auch der volle Beitrag erwartet werden. Es würden dann, trotz Unterschreiten der BBG, zu wenig Beiträge entrichtet werden.

 

Da der MA unter der BBG liegt und die Beiträge aber dennoch in voller Höhe abgeführt werden, zahlt der MA praktisch jeden Monat ca. 50,00 € zu viel Sozialabgaben (In Monaten ohne Einmalzahlungen).

Wie verhält es sich nun bei den Einmalzahlungen? Hier wird ja dann vom Programm geprüft, ob die BBG bereits in dem Monat bereits ausgeschöpft wurde und für den überschreitenden Betrag fallen dann ja keine Abgaben mehr an.

Verrechnet LODAS dann aber auch die 50 €, die in den Vormonaten bereits zu viel entrichtet wurden?

Denn sonst wäre es für den Mitarbeiter ja günstiger, wenn er im Status der gesetzlichen Versicherung bleibt (wobei hier dann die nächste Frage aufkommt: wäre das denn überhaupt zulässig???)

 

Vielleicht kann mir hier jemand mein Brett vom Kopf nehmen. Ich bedanke mich schon einmal recht herzlich.

Chance
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 5
262 Mal angesehen

Hallo,

da die Einmalzahlung jährlich zu erwarten ist  (so verstehe ich die Angaben), ist die JAE-Grenze zu berücksichtigen, d. h. in diesem Fall ist die freiwillige KV ab 01/2025 anzuwenden. 

 

Gerne mal bei den KKn schauen was alles zu Ermittlung der JAEG mitgerechnet werden muss.

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
DanaP
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
244 Mal angesehen

Hallo XYZ,

 

 


@XYZ  schrieb:

 

Ich hatte schon bei der zuständigen Krankenkasse nachgefragt, ob ich manuell berechnen könnte, so dass in "normalen" Monaten ohne Einmalzahlung der Beitrag aus dem Entgelt abgeführt wird. Dort sagte man mir aber, dass ja geschlüsselt sei, dass der MA freiwillig versichert sei und daher würde von der Versicherung auch der volle Beitrag erwartet werden. Es würden dann, trotz Unterschreiten der BBG, zu wenig Beiträge entrichtet werden.

 

 



Gesetzlich ist nur der Arbeitgeberzuschuss im § 257 Abs. 1 SGB V geregelt. Und zwar ist der Arbeitgeberzuschuss wie bei einem versicherungspflichtigen Beschäftigten (also aus dem Entgelt) zu berechnen. 

 

Da die Datev bei der Einstellung "Arbeitgeberzuschuss aus Entgelt berechnen" aber auch nur den Arbeitgeberzuschuss reduzieren würde und die Zahlung an die Krankenkasse bei dem Höchstbetrag lt. BBG bleiben würde, bekommt die Krankenkasse mtl. die selben Beträge, egal welche Einstellung Du für den Arbeitgeberzuschuss triffst. Der Betrag würde höchstens durch Fehlzeiten wie z.B. Elternzeit gekürzt, da hier die SV-Tage gekürzt werden.

 

In deinem Fall ist es also richtiger den Arbeitgeberzuschuss aus dem Entgelt berechnen zu lassen, damit nicht am Jahresende zu viele steuerfreier AG-Anteil gezahlt wurde, wenn keine Einmalzahlung im Dezember erfolgt.

XYZ
Beginner
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Nachricht 4 von 5
202 Mal angesehen

Vielen Dank, 

das Schema von der TK habe ich schon für meine Berechnung herangezogen. Das hat sehr gut verdeutlicht, dass der MA als freiwillig versichert einzustufen ist.

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XYZ
Beginner
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Nachricht 5 von 5
200 Mal angesehen

Hallo DanaP,

ich hatte - ich glaube auch bei der Techniker Krankenkasse - einen Beitrag gefunden, dass es nicht beanstandet wird, wenn man den AG-Zuschuss auf hälftig eingestellt lässt und dieser nicht aus dem Entgelt ermittelt wird. Das bleibt sozusagen dem AG überlassen, wie er damit umgeht.

Leider ist meine Frage damit nicht abschließend geklärt. Ich denke, ich werde mal einen Servicekontakt bei DATEV in Anspruch nehmen. 

Ich wünsche ein schönes Wochenende.

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letzte Antwort am 10.01.2025 12:57:03 von XYZ
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