Hallo,
folgende Situation. Ein MA der gekündigt worden ist, sich aber aufgrund vom Krankengeldbezug in einer Unterbrechung befand, bis 25.8, sollte eine Urlaubsabgeltung erhalten. Nach dem 25. 8 kam er nicht mehr. Die UA hat er bekommen. Nun schrieb die deutsche Rentenversicherung, dass die BBG überschritten worden ist. Den Beitragsnachweis mit der Urlsubssbgeltung sollen wir stornieren und eine Nullmeldung schicken. Danach soll die Abgeltung mit Meldegrund 54 geschickt werden. Wie mache ich es genau? Nullmeldung? Ich würde in Standard Nachberechnung ersteinmal die UA stornieren. Dann 0,1 Cent mit der dazugehörigen LA erfassen, die wiederum mit -0,01 Cent korrigieren. Anschließend wieder die UA eintragen. Wäre das so richtig? Es geht ja um die 5 Tage die als SV Tage vom System berechnet wurden, das ist nicht korrekt.
Danke für die Antworten.
Hallo,
für mich hört sich das widersprüchlich an. Warum muss eine DEÜV-Sondermeldung mit Grund 54 abgeben werden, wenn doch kein sv-pflichtiges Entgelt aufgrund Überschreiten der BBG entstanden ist. Welches Entgelt soll denn in der Meldung mit Grund 54 angegeben werden?
Hallo,
eine Urlaubsabgeltung während der Untersuchung.
Also Du hast eine Urlaubsabgeltung während der Krankengeldunterbrechung einer Mitarbeiterin. Nun soll eine Nullmeldung erstellt werden, also keine Beiträge für diese Urlaubsgeldabrechnung abgeführt werden? Aber obwohl kein sv-pflichtiges Entgelt vorliegt soll eine Meldung mit Grund 54 erstellt werden? Dafür gibt es doch dann keine Notwendigkeit. Das geht meine ich nicht gleichzeitig.
Entweder es gibt ein sv-pflichtiges Entgelt mit zu zahlenden Beiträgen und dieses Entgelt ist dann mit Grund 54 zu melden. Oder es wird eine Nullmeldung erstellt ohne Beiträge, dann kann aber auch keine Meldung mit Grund 54 erstellt werden.
Verzeihung, es soll Meldegrund 53 sein.
Das Problem ist, dass in der Abrechnung 4 SV Tage stehen, wesentliche Überschreitung der BBG. Der MA erzielte aber kein Entgelt. Bis zum 25. war die Unterbrechung. Ich soll die Urlsubssbgeltung stornieren und eine Nullmeldung senden. Und für die Sonderzahlung Grund 53. Wie setze ich es im System um?
Wobei, 54 wäre doch eine Meldung für eine Sonderzahlung. 🤔
Ich würde für Meldegrund 53 Unterbrechungsmeldung wegen gesetzlicher Wehrdienstpflicht für die Tage 26.08. bis 31.08. eine Fehlzeit "Wehrdienst" erfassen. Dann werden auch diese SV-Tage gekürzt und Du erhältst eine DEÜV-Meldung mit Grund 53.
Ja Meldegrund 54 wäre Sonderzahlung, aber die gibt es ja nicht wenn keine SV-Pflicht für die Urlaubsabgeltung gilt.
@Jolanta02 schrieb:Wobei, 54 wäre doch eine Meldung für eine Sonderzahlung. 🤔
Urlaubsabgeltung ist aber doch eine Sonderzahlung 🙄
Wieso nicht?
Ja, und es würde mich interessieren wie ich diese als Sonderzahlung melden kann, wenn dass Entgelt null war wegen einer Unterbrechung. Wie kann ich eine Nullmeldung an die Krankenkasse übermitteln?
Nochmals. Die Unterbrechung ging bis zum 25. Wurde bei uns in der Fehlzeit mit Grund Krankengeldbezug erfasst. Ab dem 26. kam der AN auch nicht mehr. Die restlichen 4 Tage wurde auch als Urlaubsabgeltung ausgezahlt, wobei die Urlaubsabgeltung viel höher war. Man einigte sich. Ende August wurde der Austritt dann auch erfasst. Die Urlaubsabgeltung wurde ganz normal in der Erfassungstabelle eingegeben. Bei der Sozialversicherung wurde dies aber als Entgelt vom 26.08 bis 30.08 vom Programm irgendwie automatisch ausgewiesen, aber leider nicht mit den gewünschten Meldegrund, nicht als Sondermeldung. Deswegen auch die Überschreitung der BBG. Wie bekomme ich die 4 SV Tage raus?
Wahrscheinlich ist es wieder einmal ein leichter Schritt. Aber ich komme nicht klar. Daher soll ich die Nullmeldung senden und die Abgeltung vom 1.8 bis 30.8 als Sondermeldung schicken.
Das klingt danach, als würde die Krankenkasse davon ausgehen, dass die Krankheitszeit bis Ende August fortbestand, d.h. dass die Unterbrechung wg. Krankheit bis 31.08.2024 erfasst werden müsste.
Dann würde die Urlaubsabgeltung als 54er-Meldung gemeldet und die Abmeldung mit € 0,00 erfolgen.
Das sollten Sie aber mit der Krankenkasse abstimmen.
@Jolanta02 schrieb:Wieso nicht?
Mit der DEÜV-Sondermeldung (Grund 54) werden Entgelte an die Krankenkasse gemeldet, die trotz Unterbrechung abgerechnet wurden oder nachträglich nach der Jahresmeldung abgerechnet wurden. Da Du aber für die Urlaubsabgeltung kein Entgelt verbeitragen sollst, also keine Beiträge berechnen sollst, da die BBG bereits überschritten wurde, hast Du kein SV-pflichtiges Entgelt an die Krankenkasse zu melden. Deshalb wird auch keine Sondermeldung mit Grund 54 erstellt.
Die Unterbrechung ging tatsächlich bis zum 25.8. Die Urlaubsabgeltung ist demzufolge für den Beschäftigungszeitraum 26.08 - 31.08 laut Meldebescheinigung zur Sozialversicherung gelaufen. Überschreitung BBG. Seit Mai bis 25.08 war diese Unterbrechung.
Es ist die deutsche Rentenversicherung die auf die Überschreitung aufmerksam macht. Laut Krankenkasse sollen wir, wie oben beschrieben, diese Schritte machen. Seitens KK ist alles okay. Die haben es verstanden und uns mitgeteilt wie wir am besten handeln sollen. Der Arbeitgeber hat keinen Lohn bis zum ausscheiden erhalten. Auch nicht in der Zeit vom 26.08 bis zum 31.08. Ich habe leider immer noch keine Ahnung was ich tun soll.
Wenn der Mitarbeiter nur bis 25.08.2024 erkrankt war - was war dann im Zeitraum 26.-31.08.2024?
Sie schreiben, dass er für den Zeitraum klein Entgelt erhalten hat. Warum nicht? Was haben Sie als Fehlzeit dafür erfasst? Oder hat der Arbeitnehmer in dem Zeitraum 26.-31.08.2024 Urlaub genommen, so dass er keine Urlaubsabgeltung sondern Entgelt für die Urlaubstage erhalten hat?
Das ist eine etwas längere Geschichte. Vom 26.8 bis 31. 8, war der Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten. Man einigte sich darauf, dass er diese Tage zusätzlich mit der Urlaubsabgeltung ausgezahlt bekommt.
@Jolanta02 schrieb:Das ist eine etwas längere Geschichte. Vom 26.8 bis 31. 8, war der Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten. Man einigte sich darauf, dass er diese Tage zusätzlich mit der Urlaubsabgeltung ausgezahlt bekommt.
Entweder hat er an den Tagen Urlaub genommen und es korrekt, dass für diese Tage eine DEÜV-Meldung erfolgt ist oder es muss für die Tage eine entsprechende Unterbrechung erfasst werden, so dass kein Anspruch auf Entgelt besteht. Dann wird für die Tage keine DEÜV-Meldung erstellt, sondern eine Abmeldung mit € 0,00.
Um die Situation zu lösen. Wäre es möglich vom 26.8 bis 31.8 in der Fehlzeit z.b als Grund unbezahlter Urlaub einzutragen? Wobei es ja dann irgendwie auch wieder nicht korrekt wäre, schließlich wurden diese Tage ja als Urlaubsabgeltung abgerechnet. Ich muss es irgendwie hinbekommen, dass keine SV Tage berechnet werden. Was könnte ich als Fehlzeit angeben. Austritt war ja erst der 31.8.
@Jolanta02 schrieb:schließlich wurden diese Tage ja als Urlaubsabgeltung abgerechnet
Man kann keine Tage "als Urlaubsabgeltung" abrechnen.
Urlaubsabgeltung gibt es nur für nicht genommene Urlaubstage. Wenn etwas anderes zwischen AG und AN vereinbart wird, liegt dies daran, dass diese rechtlich keine Ahnung haben.
Wenn diese Tage "wie Urlaub" abgerechnet wurden, liegt m.E. genommener Urlaub vor, so dass für diese Tage durchaus ein meldepflichtiges Entgelt gemeldet werden muss.
Ich habe mich etwas unglücklich ausgedrückt. Natürlich wurden diese Tage nicht abgerechnet. Sie wurden als nicht genommener Urlaub ausgezahlt.
Ich zerbreche mir leider immer noch den Kopf wie ich das alles im System eingeben kann. Wie gesagt, laut KK die Abgeltung für den Zeitraum 26.8 bis 31.08 stornieren. Das Entgelt mit 0 Euro melden und die Urlaubsabgeltung vom 01.08-31.08 mit Sondergrund 54 an die KK übermitteln. So würde die es auch mit der Beitragsbemessungsgrenze passen und die deutschen Rentenversicherung wäre zufrieden. Ich kann es selbst nicht mehr besser erklären.
@Jolanta02 schrieb:Ich zerbreche mir leider immer noch den Kopf wie ich das alles im System eingeben kann. Wie gesagt, laut KK die Abgeltung für den Zeitraum 26.8 bis 31.08 stornieren. Das Entgelt mit 0 Euro melden und die Urlaubsabgeltung vom 01.08-31.08 mit Sondergrund 54 an die KK übermitteln. So würde die es auch mit der Beitragsbemessungsgrenze passen und die deutschen Rentenversicherung wäre zufrieden. Ich kann es selbst nicht mehr besser erklären.
Ich bin mir nicht sicher, ob das gewünschte Ergebnis erzielt wird, wenn Sie den Zeitraum 26.-31.08.2024 als unbezahlte Fehlzeit/unbezahlter Urlaub erfassen oder ob dann nicht auch erst einmal SV-Tage weiter laufen.
Sie würden das gewünschte Ergebnis auf jeden Fall erreichen, wenn Sie die Krankengeld-Unterbrechnung bis zum 31.08.2024 verlängern.
Ich halte allerdings beides für falsch, wenn für den 26.-31.08.2024 Urlaub gezahlt wurde, da dies m.E. als laufendes Entgelt betrachtet werden muss. Und ob die KK dies für die Beurteilung so verstanden/mitbekommen hat, ist dann die Frage.
Da stimme ich Ihnen zu.
Angenommen ich würde die Unterbrechung bis zum 31.8 erfassen, nur angenommen. Das Entgelt würde mit 0 erfasst werden und der Meldegrund 54 würde dann würden dann erzeugt werden? Habe ich es so richtig verstanden?
@Jolanta02 schrieb:Da stimme ich Ihnen zu.
Angenommen ich würde die Unterbrechung bis zum 31.8 erfassen, nur angenommen. Das Entgelt würde mit 0 erfasst werden und der Meldegrund 54 würde dann würden dann erzeugt werden? Habe ich es so richtig verstanden?
Das ist richtig.
Alles klar. Ich muss das abklären. Fühlt sich allerdings nicht richtig an. Ich habe für heute genug. Sage ihnen aber gerne Bescheid was aus der Geschichte geworden ist. Was würde ich ohne die Community bloß tun? Dankeschön