Hallo!
Wie würdet Ihr mit folgendem Fall umgehen?
Weihnachtsfeier 2024. Rechnung wird uns erst Anfang März 2025 eingereicht.
Der Höchstsatz von 110 Euro wurde überschritten, daher Pauschalversteuerung nötig.
Da die Pauschversteuerung aber nach dem 28.02., also erst mit der März Lohnsteueranmeldung abgeführt wird, soll die Summe auch sozialversicherungspflichtig sein.
Würdet ihr auch einen Summenbeitragsnachweis erstellen und diesen dann mit dem AG Portal übermitteln oder muss man zwingend bei jedem Mitarbeiter in die Abrechnung gehen? Die Mitarbeiter sollten ja eigentlich davon nichts mitbekommen.
Das muss über die Gehaltsabrechnung jedes Mitarbeiters laufen.
Ob der Mitarbeiter das mitbekommen soll ist da uninteressant.
@Lohnbüro80 schrieb:
Würdet ihr auch einen Summenbeitragsnachweis erstellen und diesen dann mit dem AG Portal übermitteln oder muss man zwingend bei jedem Mitarbeiter in die Abrechnung gehen? Die Mitarbeiter sollten ja eigentlich davon nichts mitbekommen.
An welche Krankenkasse würdest Du denn den Summenbeitragsnachweis schicken wollen?
Ich hatte mal die selbe Idee und habe für das angefangene Jahr nach der Prüfung für den selben Sachverhalt einen Summenbeitragsnachweis an die Krankenkasse der letzten DRV-Prüfung geschickt und bei der nächsten Betriebsprüfung (4 Jahre später) hat mir der nächste Prüfer gesagt, einen Summenbeitragsnachweis darf ich nicht übermitteln, das dürfen nur die Prüfer.
Oder würdest Du pro Krankenkasse einen Summen-Beitragsnachweis erstellen? Also die Mitarbeiter nach Krankenkassen in Gruppen zusammenfassen. Das müsste funktionieren.
Das gehört auf die Gehaltsabrechnung.
Wenn vom Arbeitgeber gewünscht mit Übernahme und Hochrechnung.