Guten Abend, ich antworte mal ins "Unreine": Wir vermieten Zimmer auch an Mitarbeiter (mit schriftlicher Mietvereinbarung, Wohnungsgeberbestätigung, möbliert, warm, Zimmer mit eigener Nasszelle (Du/WC)), dann läuft das bei uns als Netto-Abzug. Gelegentlich auch unentgeltlich (freie Wohnung), dann fällt Geldwerter Vorteil zum amtlichen Sachbezugswert an. Siehe Hilfe-Center -> "freie Unterkunft" Geldwerter Vorteil bei Vermietung fällt m.W. nur an, wenn die Wohnung unter der ortsüblichen Vergleichsmiete zur Verfügung gestellt wird (Bsp. aus bisheriger Erfahrung: die Hausmeister-Wohnung, die nach Meinung der Betriebsprüfer unter der üblichen Vergleichsmiete vermietet wurde -> für die Differenz war Geldwerter Vorteil anzusetzen). Gruß, vw
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