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GGF freiwillige KV Firmenzahler

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letzte Antwort am 28.03.2025 10:30:13 von Uwe_Lutz
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Andrea-2023
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Warum gibt es in Lodas nicht die Möglichkeit, einen GGF freiwillig in der KV als Firmenzahler anzulegen?

Uwe_Lutz
Überflieger
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Weil Beiträge in den Beitragsnachweisen nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aufgenommen werden dürfen, d.h. nur für Arbeitnehmer, die zumindest RV und AV zahlen.

vw
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Hallo,

ich glaube aber, man könnte, wenn man denn wollte. Es gibt ebenfalls ITSG-zertifizierte Lohnprogramme, die das können und sehr wohl machen - ohne jegliche Probleme bei der Krankenkasse oder Prüfungen.

 

So rechne ich seit nunmehr über 8 Jahren ohne Beanstandungen unseren sv-freien GGF mit (natürlich steuerpflichtigen) "AG-Zuschuss" mit der BGS 9(freiw. GF)-0-0-1(freiw.GF) ab. Es gibt für diese Konstellation bei uns eine eigene Anleitung/ FAQ.

 

Mir war nach dem Statuswechsel die zuständige Krankenkasse damals bei der Umsetzung sehr behilflich, zumal das Ganze auch noch rückwirkend umgesetzt werden musste; die hatte also "ihre Finger mit im Spiel".

 

Auf dem Beitragsnachweis werden die Beiträge abgesetzt vom Rest bei den frw. Beiträgen mit ausgewiesen und zusammen mit diesen eingezogen.

 

Gruß, Volker

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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Andrea-2023
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Wir haben inzwischen mit der Krankenkasse telefoniert, und es ist so, dass die GGF nicht in den Beitragsnachweis mit aufgenommen werden dürfen. 

vw
Erfahrener
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Hallo,

wie gesagt:

z.B. bei Lexware geht das, und das auch mit Unterstützung der zuständigen KK (AOK RPS) und ohne Beanstandung bei mittlerweile zwei SV- und Lohnsteuerprüfungen.

 

"Hinweise:

  • Wenn Sie einen Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen Kranken-/Pflegeversicherung gewähren, wird der Zuschuss in den steuerpflichtigen Lohnarten '0917-Zuschuss freiw. KV pflichtig' und '0918- Zuschuss freiw. PV pflichtig' ausgewiesen.
  • Die Beiträge zur KV / PV werden im Bereich Netto-Bezüge / Netto-Abzüge über die Lohnarten '9074- Abzug freiwillige KV' und '9079- Abzug freiwillige PV' abgerechnet.
  • Der freiwillige Beitrag wird auf dem Beitragsnachweis ausgewiesen.
  • Auf der Lohnsteuerbescheinigung werden die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Kranken- bzw. Pflegeversicherung in den Zeilen 25 und 26 ausgewiesen. (Ausnahme: Selbstzahler)"

aus:

 

https://www.lexware.de/support/faq/faq-beitrag/000004978/?tx_support_faqdetail%5Bcontroller%5D=Faq&cHash=80cb3a8cb8505f3d81575ae1dc07389f

 

Insofern bleibe ich bei meiner obigen Aussage "man könnte, wenn man wollte".

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
Aleksandra1606
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Hallo Herr Lutz,

 

GGF sind Personengruppe 900. In Dokument  Nr. 1021647 steht: Erlaubte Angaben 9- Firmenzahler. 🤔

 

Verstehe ich etwas falsch?

 

 

LG

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Aleksandra1606  schrieb:

 

GGF sind Personengruppe 900. In Dokument  Nr. 1021647 steht: Erlaubte Angaben 9- Firmenzahler. 🤔

 

Verstehe ich etwas falsch?

 

 


Ja, das steht da. 😲

 

Keine Ahnung. Habe ich noch nie versucht, so abzurechnen - ist aber bisher auch noch nie als Wunsch aufgekommen.

Aleksandra1606
Beginner
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@Uwe_Lutz Danke für die Antwort. Genau so einen Wunsch habe ich vom Mandanten...🙄

 

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Aleksandra1606
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Neue Information: Laut BKK Bosch dürfen wir GGF nicht als Firmenzahler berechnen, da sie nicht RV und AV pflichtig sind.....

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Also passt es ja doch zu meinen bisherigen Informationen...

 

Aber irgendwie sollte dann ggf. mal das Info-Dokument bei der DATEV geprüft/angepasst werden...

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letzte Antwort am 28.03.2025 10:30:13 von Uwe_Lutz
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