Warum gibt es in Lodas nicht die Möglichkeit, einen GGF freiwillig in der KV als Firmenzahler anzulegen?
Weil Beiträge in den Beitragsnachweisen nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aufgenommen werden dürfen, d.h. nur für Arbeitnehmer, die zumindest RV und AV zahlen.
Hallo,
ich glaube aber, man könnte, wenn man denn wollte. Es gibt ebenfalls ITSG-zertifizierte Lohnprogramme, die das können und sehr wohl machen - ohne jegliche Probleme bei der Krankenkasse oder Prüfungen.
So rechne ich seit nunmehr über 8 Jahren ohne Beanstandungen unseren sv-freien GGF mit (natürlich steuerpflichtigen) "AG-Zuschuss" mit der BGS 9(freiw. GF)-0-0-1(freiw.GF) ab. Es gibt für diese Konstellation bei uns eine eigene Anleitung/ FAQ.
Mir war nach dem Statuswechsel die zuständige Krankenkasse damals bei der Umsetzung sehr behilflich, zumal das Ganze auch noch rückwirkend umgesetzt werden musste; die hatte also "ihre Finger mit im Spiel".
Auf dem Beitragsnachweis werden die Beiträge abgesetzt vom Rest bei den frw. Beiträgen mit ausgewiesen und zusammen mit diesen eingezogen.
Gruß, Volker
Wir haben inzwischen mit der Krankenkasse telefoniert, und es ist so, dass die GGF nicht in den Beitragsnachweis mit aufgenommen werden dürfen.
Hallo,
wie gesagt:
z.B. bei Lexware geht das, und das auch mit Unterstützung der zuständigen KK (AOK RPS) und ohne Beanstandung bei mittlerweile zwei SV- und Lohnsteuerprüfungen.
aus:
Insofern bleibe ich bei meiner obigen Aussage "man könnte, wenn man wollte".
Gruß, vw
Hallo Herr Lutz,
GGF sind Personengruppe 900. In Dokument Nr. 1021647 steht: Erlaubte Angaben 9- Firmenzahler. 🤔
Verstehe ich etwas falsch?
LG
@Aleksandra1606 schrieb:
GGF sind Personengruppe 900. In Dokument Nr. 1021647 steht: Erlaubte Angaben 9- Firmenzahler. 🤔
Verstehe ich etwas falsch?
Ja, das steht da. 😲
Keine Ahnung. Habe ich noch nie versucht, so abzurechnen - ist aber bisher auch noch nie als Wunsch aufgekommen.
@Uwe_Lutz Danke für die Antwort. Genau so einen Wunsch habe ich vom Mandanten...🙄
Neue Information: Laut BKK Bosch dürfen wir GGF nicht als Firmenzahler berechnen, da sie nicht RV und AV pflichtig sind.....
Also passt es ja doch zu meinen bisherigen Informationen...
Aber irgendwie sollte dann ggf. mal das Info-Dokument bei der DATEV geprüft/angepasst werden...