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Lohnart 5650 ab 1/23 nicht mehr gültig

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letzte Antwort am 22.03.2023 09:16:32 von Nina_Schöneweis
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SchlemmerMichael
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Hallo,

bei mir kommt bei Probeabrechnung die Fehlermeldung #LN23315; Lohnart 5660 erfasst, ab 1/2023 nicht mehr gültig. Wie kann ich das ändern? 

Im Februar 2022 wurde bei dem Mandanten die Coronaprämie ausgezahlt. 

Die Abrechnung Januar 2023 lief noch ganz normal durch. 

Kann mir jemand dazu helfen?

 

 

metalposaunist
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Auswirkungen des Coronavirus auf die Lohnabrechnungen

 


Die Sonderzahlungen in Form von Sachbezügen können Sie mit der Lohnart 5660 Corona-Prämie SB, stfr. abrechnen (bis Dezember 2022).


Ist keine Hilfe aber vielleicht ein Ansatz?!  

 

EDITH:  Übersicht der Lohnarten in Lohn und Gehalt (ab Version 10.4) 

 

Unter Punkt 9 steht: Folge-LA: 9011

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vw
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Hallo @metalposaunist 

"Unter Punkt 9 steht: Folge-LA: 9011"

 

das betrifft laut Dokument m.E. aber LA 5660.

 

Warum jetzt ein Jahr später in 02.2023 gemeckert wird, wenn in 02.2022 (korrekt?) abgerechnet wurde 🤔.

 

Gruß, vw

 

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
metalposaunist
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Ich sollte mich doch vom Lohn fern halten 😂

 

@SchlemmerMichael schreibt 5650 und aber im Thread selbst 5660, wenn LuG das ausgibt?! Was nun stimmt? Schwierig. Ich hab' daher 5660 aus der LuG Fehlermeldung genutzt, um mich im DHC schlau zu machen. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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vw
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@metalposaunist 

 

@SchlemmerMichael schreibt 5650 und aber im Thread selbst 5660,

 

👍Das hatte ich übersehen.

aber trotzdem. Damals war LA 5660 doch wohl gültig ???

Gruß, Volker

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
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Nina_Schöneweis
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Hallo,


haben Sie die Lohnart 5650 bzw. 5660 beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge vielleicht gültig ab 02/2022 mit einem jährlichen Abrechnungsintervall erfasst?


Falls ja, hinterlegen Sie bitte im bestehenden Bezug eine neue Zeile, z. B. gültig ab 01/2023 mit 0,00 EUR. Bei der Abrechnung sollte der Fehler #LN23315 nicht mehr auftreten.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
SchlemmerMichael
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Hallo Frau Schöneweis, genau das habe ich gemacht und es hat geklappt. 

Danke für die Info. 

 

Mapae
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Hallo Frau Schöneweiss,

 

wir haben in der Lohnbuchhaltung das gleiche Problem - nur führte ihr Lösungsvorschlag dazu, dass eine Nachberechnung ab 02/2022 mit Korrektur der SV-Werte in 02/2023 erfolgt. Das ist aber so nicht korrekt. Hätten Sie einen Lösungsansatz?

 

Herzlichen Dank vorab.

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


die Nachberechnung der SV-Werte kann viele Ursachen haben. Leider habe ich an dieser Stelle keinen Lösungsansatz für Sie.


Bitte wenden Sie sich über die üblichen Servicekanäle an uns, damit wir Ihren Sachverhalt lösen können.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.03.2023 09:16:32 von Nina_Schöneweis
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