Hallo, ich hatte im vergangenen Jahr einen ähnlichen Fall, der allerdings von jetzt auf nachher und zu allem "Überfluss" unterjährig gewechselt hatte. zu Punkt 1: Beitragsschätzung; ich würde diese im Januar 2022 aktivieren. Wichtig ist dabei, dass Du die Vortragswerte mit der 1. Echtabrechnung einstellst - danach geht es nicht mehr. Punkt 2. AN Online habe ich leider keine Erfahrungswerte; wenn Du hierzu was in Erfahrung gebracht hast; kannst Du gerne Deine Neuigkeiten weiterleiten Punkt 3. Ich habe die An- und Abmeldungs-variante gewählt - um nicht die gesamten Lohnkontenvorträge erfassen zu müssen (600 MA) Leider hatten wir viele Rückfragen seitens der Krankenkassen, die sich über die Abmeldungen wunderten. Die Mitarbeiter haben einen Info-Brief erhalten, dass sie sich nicht wundern sollten, wenn die Krankenkassen sie anschreiben und mitteilen, dass der Arbeitgeber das Ende der Beschäftigung gemeldet hat. Vorsicht ist auch bei Langzeitkranken geboten - die DEÜV Meldungen passen dann nicht Überhaupt sollte man alle MA ohne Entgeltzahlung genau prüfen. Mit dem Vorberater genau absprechen welche Variante der Übernahme gewählt wird. Das Ersteintrittsdatum muss/sollte zusätzlich gepflegt werden, da sonst alle zum 01.01.2022 eintreten. Auf der Abrechnung sollte das Ersteintrittsdatum und auch bei den EEL Bescheinigungen ausgegeben werden. Bescheinigungen: da die Sonderzahlungen der letzten 12 Monate erfragt werden, und wir nur die Zahlungen aus DATEV bescheinigt hatten, wurde der Durchschnitt zum Teil falsch ermittelt - konnte telefonisch geklärt werden; dennoch ein Mehraufwand. Gutes Gelingen und Viele Grüße Jasmina Reichert
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