@M-Wolf schrieb: Laut Mitteilung vom Steuerberater muss ich den Mitarbeiter in 2023 neu anlegen (Anmeldung 01.12.2023 Abmeldung 31.12.2023) und SV-frei abrechnen, da er ab 01.07.2023 Altersrentner geworden ist. Der ursprüngliche Beitragsgruppenschlüssel war 1111, die Personengruppe 101 und die Steuerklasse 3. Rechne ich so ab fällt zwar keine Lohnsteuer an, aber es werden SV-Beiträge abgerechnet. Ich benötige die Info wie ich den Mitarbeiter nun schlüsseln muss, damit keine SV-Beiträge anfallen. Bei Beitragsschlüssel 0000 bekomme ich die Fehlermeldung, dass die Personengruppe nicht stimmt. Nimm die Personengruppe 900. Wenn die Urlaubsabgeltung sv-frei abgerechnet werden muss, ist keine DEÜV-Meldung erforderlich. Folglich ist der MA für die Abrechnung nicht meldepflichtig.
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