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Abrechnung Sachbezug - Erklärung für AN

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letzte Antwort am 12.10.2023 12:59:25 von renek
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r_borchert
Aufsteiger
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Hallo liebe Community,

 

ein Arbeitnehmer hat folgende Abrechnung + Nachberechnung für den Juli 2023 erhalten:

 

r_borchert_1-1696934189292.png

 

 

r_borchert_0-1696934171591.png

 

 

 

Nun ist der Arbeitnehmer der Meinung, der Tankgutschein i. H. v. 22,00 € wurde doppelt abgezogen.

Wie mache ich nun deutlich, dass das nicht so ist? Leider habe ich Schwierigkeiten, dem Arbeitnehmer das zu verdeutlichen.

 

Lieben Dank im Voraus 🙂

 

 

Echtdaten geschwärzt

Sailor
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

nehmen Sie nur die Nachberechnung und rechnen 25 Euro Zuschlag minus den extra aufgeführten Abzügen in der unteren Reihe bei den Abzügen, 10,36 Euro und 6,87 Euro, dann kommen Sie genau auf 7,77 Euro. Das Netto zu 25 Euro brutto.

 

Viele Grüße

Sailor

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 3 von 8
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nur das, was mit "N" markiert ist, ist abweichend von der ursprünglichen Abrechnung. Wenn also der Abzug 2x erfolgt sein sollte, müsste er auch 2x da stehen, eben 1x mit "N" davor.

LG
VM
renek
Fachmann
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Nachricht 4 von 8
333 Mal angesehen

Ist doch ganz easy,

 

sagen Sie dem AN, dass auf der 2. Abrechnung 25 Euro hinzukamen, welche links mit einem "N" für Nachberechnung gekennzeichnet wurden. Im Abschnitt Steuerabzug wird klar dargestellt, dass auf diesen 25 Euro 10,36 Euro Steuern fällig werden. Im Abschnitt SV wird klar dargestellt, dass man auf 25 Euro 6,87 Euro SV bezahlen muss.

 

Wenn Sie jetzt 25 Euro minus 10,36 Euro und minus 6,87 Euro rechnen, kommt ein Rest von 7,77 Euro heraus, der nun ausbezahlt wird.

 

Für alle anderen Fragen muss der oder diejenige dann leider zu einem Rechtsanwalt 😄

renek
Fachmann
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Nachricht 5 von 8
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P.S.: Und ganz wichtig! Nehmen die Abrechnung heraus, man (also zumindest ich) kann den Arbeitgeber identifizieren.

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r_borchert
Aufsteiger
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super, lieben Dank für die Antworten 🙂

r_borchert
Aufsteiger
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beeindruckende Sehleistung x) ich kanns nur lesen, weil ich weiß, wie wir heißen 😄 leider kann ich den Beitrag im Nachhinein nicht mehr bearbeiten (oder ich weiß nicht wie)

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renek
Fachmann
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Nachricht 8 von 8
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Geht nix über eine geputzte Brille 🤣. Aber schönes Unternehmen dieser Mandant. 😉

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letzte Antwort am 12.10.2023 12:59:25 von renek
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