schicken Sie Ihre Daten per Datensicherung (über Bestandsdienste) an Ihren Steuerberater. Dieser kann den Jahreswechsel mit SKR-Wechsel machen und sendet Ihnen den dann entstanden Datenbestand 2020+2021 zu. Den spielen Sie sich über die Bestandsdienste wieder ein und die Umstellung ist bei Ihnen 🙂 Danach bitte noch, wenn vorhanden alle Vorsysteme prüfen und anpassen z.B.: UO (Kassenkonto), Fibukonto in den elektronischen Bankdaten, Lohnprogramm, Fakturaprogramm etc. Der SKR-Wechsel funktioniert in den "kleinen Programmversionen" der selbst buchenden Mandanten nicht. Viel Erfolg
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