Hallo StB Köln, nein, das ist so nicht richtig - Sie können die Untervollmachten bei den "gewünschten" Mitarbeitern/SmartCards aktivieren; dies gilt dann allerdings für "alle" Mandanten (soweit die Vergabe von Untervollmachten bei der erfassten Vollmacht des einzelnen Mandanten nicht explizit ausgeschlossen ist). Sie finden diese Information auch in der Informations-Datenbank im Dokument 1080468 im Abschnitt 5. Untervollmachten vergeben - hier der Auszug: ---------------------------------------------------------- "... In der Vollmachtsdatenbank Untervollmachten vergeben Rufen Sie in der Vollmachtsdatenbank über den Punkt Kanzlei verwalten den Link Berechtigungen verwalten... auf. Der Link ist nur dann aktiv, wenn Sie sich mit der Karte angemeldet haben, mit der Sie auch die Registrierung durchgeührt haben. Im Fenster Berechtigung vergeben werden für DATEV-Mitglieder alle vorhandenen SmartCards / mIDentity-Sticks der Mitgliedschaft angezeigt. Für DATEV-Nichtmitglieder werden alle unter der Geschäftspartnernummer bestellten mIDentity-Sticks angezeigt. Aktivieren Sie jeweils bei den Mitarbeitern, die künftig die Vollmachten in die Vollmachtsdatenbank einpflegen und übermitteln sollen, das Kontrollkästchen Zugang VDB. Aktivieren Sie jeweils bei den Mitarbeitern, die künftig die Daten der vorausgefüllten Steuererklärung abrufen, das Kontrollkästchen Untervollmachten für alle Mandanten. Die Identität unterbevollmächtigter Mitarbeiter, die Datenabrufe bei der Finanzverwaltung im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung durchführen sollen, muss bei DATEV verifiziert werden. Weitere Informationen und die dazu notwendigen Formulare finden Sie im Dokument 0908573. ..." ---------------------------------------------------------- Mit freundlichen Grüßen, Alexander Stolz (DATEV eG)
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