Guten Morgen, ich bin hier auch noch am überlegen. Aber meine Planungen laufen in diese Richtung. Den Auftrag für die Erstellung der Schlussabrechnung haben wir ebenfalls mit dem Auftrag zur Erstellung des Antrags bereits eingeholt. Ich werde vor Beginn der Schlussabrechnung den Mandanten schriftlich dazu auffordern, mir diverse Sachverhalte schriftlich bestätigen zu lassen. Unter anderem: - Das geförderte Anschaffungen noch im Betriebsvermögen sind - Das keine Verbundene Unternehmen vorliegen - keine Versicherungsleistungen erhalten wurden ... Bevor ich diese Bestätigung nicht habe, werde ich keinen Klick machen. Nach Erstellung der Schlussabrechnung, ist alles zu unterschreiben was aus dem Portal rauskommt. Ich will da absolut kein Risiko eingehen. Genaueres erfahre ich sicher, wenn ich das nächste Seminar für die Schlussabrechnung besuche, sobald dieses von meinem favorisierten Anbieter angeboten wird. Den Hinweis, dass die ÜBHs immer eher als zinsloses Darlehen zu sehen sind und bei Regelungsänderungen auch komplett zurück zu bezahlen sind, sind in jedem Anschreiben zu den Anträgen oder zu den Bescheidprüfungen drin. Leider sind manche Mandanten aber, wenn ums Geld bekommen durch eine schnöde Unterschrift nicht mehr mächtig zu lesen. Das hab ich auch schon bemerkt 😉 Ich denke da werden noch viele aufwachen, wenn es soweit ist. Es bleibt Spannend. Immerhin ist am 30.06.2022 endlich ein Ende mit den Überbrückungshilfezeiträumen... Grüße AKW
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