Hallo Zusammen,
ich muss einen Überbrückungshilfeantrag II korrigieren, da aufgrund der Abschlussarbeiten 2019 die 51% Grenze für die Abgrenzung der Neben- und Haupterwerbsprüfung gerissen wurde.
Das Problem ist, dass ich im Portal keine Möglichkeit habe hier irgendeine Korrektur zu machen oder direkt zu diesem Antrag Kontakt aufzunehmen.
Hat hier jemand schon Erfahrungen, wie eine solche Korrektur stattfindet? Land: Baden-Württemberg, also L-Bank
Weiter besteht das Problem, dass mein Mandant nicht die Mittel hat um die ÜBH II zurück zu bezahlen.
Hat hier schon jemand Erfahrung ob es die Möglichkeit einer Ratenzahlung gibt?
Vielen Dank vorab
Grüße
AKW
Hallo AKW,
in Baden-Württemberg funktioniert ein elektronischer Korrekturantrag leider nicht.
Aus diesem Grund habe ich bei der letzten Korrektur ein Schreiben an die L-Bank in Karlsruhe gesendet. Dies hat ganz gut funktioniert.
Randinfo:
In den FAQ heißt es, dass alternativ zum Jahr 2019 auch der Februar 2020 herangezogen werden kann um zu prüfen ob die Tätigkeit im Haupterwerb ausgeübt wird.
Evtl. hilft das weiter.
Wenn Sie in einen genehmigten ÜBH2-Fall aus der Übersicht hineinklicken, haben Sie oben rechts den Menüpunkt "Aktionen". Dort sollten Sie die Punkte "Fragen an die Bewilligngsstelle" oder "Änderungsantrag" finden. Nun habe ich in meinem System keinen aktuellen Fall aus BaWü von daher kann es sein, daß die Optionen landesspezifisch anders sind, aber in NRW, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hamburg kann ich die Option auf jeden Fall finden.
Vielen Dank für die Infos.
Da bleibt mir wohl nur die schriftliche Kontaktaufnahme
Die Aktion oben Rechts ist auf jeden Fall Länderspezifisch.
ich habe hier lediglich die Auswahlmöglichkeit "Aktualisieren" und das aktualisiert die Seite. Bei einem Fall aus Bayern geht eine Korrektur.
Grüße AKW