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Coronahilfe 3 Personalkosten erfassen

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letzte Antwort am 10.03.2021 17:18:48 von karlhörterer
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SSS
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

kann mir vielleicht jemand helfen? Ich weiß nicht wo ich im Antrag Coronahilfe 3 die Personalkosten angeben kann. 

Ich hatte das so verstanden, dass von der Zeile 1-11 20% der Fixkosten angerechnet werden. Ich habe alle Kosten erfasst. Die Personalkosten lt. Nr. 12 kann ich nicht manuell eingeben und es wird auch nichts automatisch berücksichtigt. Wo liegt der Fehler?

AKW
Fachmann
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Nachricht 2 von 4
544 Mal angesehen

Hallo SSS,

 

Über der Erfassungsmaske für die monatlichen Fixkosten gibt es einen Haken mit dem Bestätigt wird, dass Personalkosten angefallen sind. 

Sobald dieser aktiviert wird, erscheint eine Kostenzeile, die sich automatisch aktualisiert. 

 

Sofern Sie diesen Haken für die Personalkosten nicht haben, haben Sie angegeben, dass es sich bei Ihrem Mandanten um einen Solo-Selbständigen handelt. Hier ist die Geltendmachung von Personalkosten nicht vorgesehen, auch wenn Personalkosten vorhanden sind, So die Auskunft der Hotline.

 

Grüße AKW

SSS
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
537 Mal angesehen

Vielen Dank 😉

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karlhörterer
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
497 Mal angesehen

ich habe genau das gleiche Problem und habe deswegen bei der Hotline angerufen. Ausnahmsweise mal eine sehr kompetent wirkende Dame. Die hat auch sofort gewusst was ich meine, bevor ich überhaupt zu Ende gesprochen habe. Das Problem sei nämlich dort bekannt. Hintergrund ist, dass laut FAQ die Soloselbständigen mit mehr als 0,0 Mitarbeiter also 0,1 und mehr, als Unternehmen mit beschäftigten gelten. Somit sind sie unter „Sonstige“ einzutragen und daher auch berechtigt, den 20 %- Zuschlag zu bekommen. Die Formulierung im Antragsformular sei irreführend. Die dort genannten Soloselbstständigen seien die, die 0,0 Mitarbeiter haben, aber die 51%-Haupterwerbsgrenze erfüllen.

 

Allerdings steht diese Aussage im Widerspruch zu den Erläuterungen im Antragsformular, die da lauten:

 

"Für die Antragstellung werden verschiedene Arten von Unternehmen unterschieden. Wählen Sie „Solo-Selbständige“ im Fall von Antragstellenden, die weniger als einen Vollzeitmitarbeiter beschäftigen und die Summe ihrer Einkünfte im Jahr 2019 zu mindestens 51 % aus ihrer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit erzielten. Wählen Sie "Sonstige" wenn das Unternehmen sich keiner der speziellen Unternehmensarten zuordnen lässt."

 

Wieder einmal verwirrend, denn "weniger als 1 Vollzeit-MA" ist auch z.B. 0,3 usw.. Am besten ist es aus meiner Sicht, "Sonstige" auszuwählen und dem Antrag ein Erläuterungsblatt beizufügen. Darüber hinaus muss man dem Mandanten sagen, dass wieder einmal eine unklare Situation besteht  und dass der 20%-Zuschlag nicht sicher ist, solange die FAQ das nicht klarstellen. Ich habe wenig Hoffnung, dass dies zeitnah erfolgt.

 

Gruß

Karl Hörterer

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letzte Antwort am 10.03.2021 17:18:48 von karlhörterer
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