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Überbrückungshilfe II - (versteckte) Rückzahlverpflichtung wenn keine Verluste im Förderzeitraum

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letzte Antwort am 26.03.2021 17:24:48 von deusex
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zahlentante
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Die November- und Dezemberhilfen sind nicht auf die Verluste begrenzt. Oder meinen Sie die Hilfen Plus?

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dropkick
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Gut, dass es jetzt so ist. Da in dem Büro, in welchem ich arbeite, hauptsächlich kleine und mittelständische Mandanten bearbeitet werden, kann ich die Fälle nun endlich ohne die Verlustabrechnung angehen, da bei weitem keiner über die 1,8 Millionen drüber kommt.

 

Aber wenn ich mir vor Augen halte, dass mir das jetzt in den letzten 1,5 Monaten teilweise schlaflose Nächte bereitet hat und wie viel Zeit ich mit diesem Thema auf der Arbeit verplempert hab, da kommt mir schon ein bisschen die Galle hoch. 😠

 

Naja, immerhin ist es nun endlich geklärt.

 

 

Nijkamp
Einsteiger
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Morgen,

 

absolute Frechheit. Nicht dass das so jetzt aufgenommen wurde sondern dass es nicht von Anfang an so war. Wie schon erwähnt waren dies über ein Monat unbezahlte Arbeitszeit für das Ermittelt und Unsicherheit bezüglich der tatsächlichen Rechtslage.

 

Dazu kommt noch verärgerte Mandanten denen man erstmal eine Absage erteilen musste, Aussagen wie "goldene Nase an meinem Leid" etc. Da hilft auch eine begrenzte Förderung der Gebühren nichts.

SylvieCherie
Beginner
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@andrereissig 

Inwiefern müssen die denn angepasst werden? 

November- bzw. Dezemberhilfe konnte doch unabhängig vom Verlust beantragt werden? 

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A_Schwamborn
Beginner
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Sehe ich auch so. Gut, dass es jetzt da ist, aber die ganze Aufregung hätte nicht sein müssen. Auch ich habe schon alle Mandanten vorsichtig darauf hingewiesen, dass es sein könnte, dass alles zurückgezahlt werden muss.

 

Aber immerhin ist uns der Dank von Herrn Altmaier sicher (siehe Anhang). Soll keiner sagen wir würden nicht gewürdigt.

 

Werde jetzt bei allen Mandanten Entwarnung geben. Wollte eigentlich was anderes heute machen. Aber gute Nachrichten gibt man sofort weiter.

 

Allen eine entspannte Restwoche.

andrereissig
Allwissender
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Nachricht 216 von 252
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@SylvieCherie  schrieb:

@andrereissig 

Inwiefern müssen die denn angepasst werden? 

November- bzw. Dezemberhilfe konnte doch unabhängig vom Verlust beantragt werden? 


 

Richtig, aber die erhöhten Fördergrenzen greifen auch hier. Und für einige Mandanten sind die alten 800 TEUR schon knapp.

Live long and prosper!
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MarcelSchmitz
Einsteiger
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Ich habe eine Frage: Darf ich bei der Überbrückungshilfe auch die Krankenversicherung oder Nachzahlung von der Krankenversicherung eines Mandanten einsetzten??

 

Bitte um Antwort!!!

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merchantofdoubt
Fortgeschrittener
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Welche Überbrückungshilfe II oder III? Welche Krankenversicherung? Die private des Mandanten sicher nicht. Die Beiträge für das Personal als Personalkosten nur pauschal zuschussfähig. Oder geht es um die Verlustberechnung? 

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MarcelSchmitz
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Die gesetzliche Krankenversicherung des Mandanten. Darf ich diese bei Überbrückungshilfe 2 oder 3 einsetzen???

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merchantofdoubt
Fortgeschrittener
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Personalkosten werden nur pauschal berücksichtigt, also nein. Sozialversicherungsbeiträge sind Personalkosten.  

 

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MarcelSchmitz
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Ja, habe es  gerade gelesen. Sind 20%

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oliverstippe
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@MarcelSchmitz  schrieb:

Ja, habe es  gerade gelesen. Sind 20%


Die 20 % beziehen sich auf die förderfähigen Fixkosten, nicht auf die Personalkosten selbst. Nur zur Sicherheit ergänze ich das mal.

 

Die privaten KV-Beiträge gehören nicht zu den Personalkosten. Das ist Privatvergnügen. 

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MarcelSchmitz
Einsteiger
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Ja, aber es sind doch gesetzliche KV-Beiträge, nicht Private.....

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oliverstippe
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@MarcelSchmitz  schrieb:

Ja, aber es sind doch gesetzliche KV-Beiträge, nicht Private.....


Nicht, das hier etwas durcheinander läuft. 

 

Geht es um die KV-Beiträge von Mitarbeitern oder vom Unternehmer selbst?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 225 von 252
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@MarcelSchmitz  schrieb:

Ja, aber es sind doch gesetzliche KV-Beiträge, nicht Private.....


Nein, es sind freiwillige Beiträge in einer gesetzlichen Krankenkasse.

 

Und Betriebsausgaben sind aus auf jeden Fall nicht - und damit keine Fixkosten.

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AKW
Fachmann
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Nachricht 226 von 252
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Gesetzliche KV Beiträge sind auch keine Betriebsausgaben sondern Sonderausgaben. 

Insofern haben diese nichts bei einer Fix(betrieb-)kostenerstattung zu suchen. 

 

 

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MarcelSchmitz
Einsteiger
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Vom Unternehmer selbst...

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oliverstippe
Fortgeschrittener
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@MarcelSchmitz  schrieb:

Vom Unternehmer selbst...


Ok. Die sind, wie die Kollegen vor mir schon korrekt dargelegt haben, leider nicht im Rahmen der Überbrückungshilfen förderfähig.

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merchantofdoubt
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@MarcelSchmitz: Es wäre vermutlich hilfreich, wenn Sie bei Fragen den Sachverhalt ausführlicher darstellen würden.  Ansonsten kann man als Antwortender rumraten, was Sie genau meinen oder man antwortet auf einen nicht zutreffenden Sachverhalt. 

 

"Darf ich bei der Überbrückungshilfe auch die Krankenversicherung oder Nachzahlung von der Krankenversicherung eines Mandanten einsetzten??" 

MarcelSchmitz
Einsteiger
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Ja, sorry. Wie schaut es eigentlich bei Reisekosten aus. Diese sind förderfähig=??? Wenn ich z.b, von der einen zur anderen Filiale fahre....

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merchantofdoubt
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Der Sachverhalt ist wieder unklar. Wer ist ich? Der Arbeitnehmer? Der Unternehmer? Der Geschäftsführer? Welche Rechtsform hat das Unternehmen? 

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MarcelSchmitz
Einsteiger
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Der Unternhemer fährt mit seinem Dienstwagen von Filiale 1 zu Filiale 2. Das meine ich damit....

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oliverstippe
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@MarcelSchmitz  schrieb:

Der Unternhemer fährt mit seinem Dienstwagen von Filiale 1 zu Filiale 2. Das meine ich damit....


Dies sind keine Reisekosten. Ich bin mal so frei, auf die ausführlichen FAQ-Katalog der Kammer zu verweisen.

 

https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/steuerrecht-und-rechnungslegung/fachinfos/BStBK_FAQ_UEberbrueckungshilfen_II.pdf

 

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MarcelSchmitz
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Ok, dort steht es erflogt eine Berücksichtigung. Danke nochmal

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Arnd05
Aufsteiger
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Hallo Hr. Schmitz,

 

sorry, nachfolgend alles nur meine persönliche Meinung:

 

1. Ich finde, dass der Abschluss eines Beitrages hier mit den Worten "Bitte um Antwort" - ergänzt durch 3 !!! Ausrufezeichen, nun ja, ein wenig daneben ist. Bei 3 Ausrufezeichen ist eine Bitte keine Bitte mehr, sondern eine Aufforderung. Und niemand hier sollte in der Position sein, die anderen aufzufordern, sondern dankbar dafür, FALLS man (freiwillig) Hilfe erhält.

 

2. Wenn man derart fachliche Lücken hat, wie es bei Ihnen der Fall zu sein scheint, dann sollten Sie ernsthaft darüber nachdenken, besser keine Anträge zu stellen......so aus Haftungsgründen...

 

3. Sorry, bin Westfale, wir lieben eine klare Ansprache......

 

Beste Grüße

MarcelSchmitz
Einsteiger
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Ja, aber daran sieht man doch nur, das die Aufklärung auf Bundesebene zu den Überbrückungshilfe nicht ausreicht. In anderen Foren werden dieselben Fragen auch gestellt. Es sind noch mehrere Fragen offen, auch bei allen anderen....

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merchantofdoubt
Fortgeschrittener
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Hier muss ich dem Kollegen Arnd05 beipflichten. Die von Ihnen gestellten Fragen sind nicht wirklich unklar gewesen, sondern durch einen Blick in die FAQ des Bundes zu lösen. 

Andere Fragestellungen mögen unklar sein.

oaausb69
Aufsteiger
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Marcel, die von Ihnen aufgeworfenen Fragen sind nie "offen" gewesen. Bei allen Ungereimtheiten, die auch durch die FAQ nicht immer geklärt werden können.

Ich schließe mich der Meinung des Kollegen an: Sie sollten besser die Hände von Anträge auf Überbrückungshilfe lassen. Falls Sie überhaupt Berufsträger sind...

MarcelSchmitz
Einsteiger
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Nachricht 239 von 252
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Das ist Ansichtssache. Viele meiner Kollgen haben die gleichen Fragen gehabt.

Wenn das so ist wie sie das darstellen. dürfte kein Steuerberater mehr Anträge stellen.

Meine Kollegen (ca 50 Stück) in der Umgebung haben nämlich diesselben Fragen wie ich gehabt.

Wenn die Fragen so einach zu beantworten wären. hätten Sie Sie wohl nicht gestellt.....

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SylvieCherie
Beginner
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@MarcelSchmitz 


Na, die Kollegen würde ich gerne mal kennenlernen und pflichte meinen Vorrednern bei.

 

Ich bin großer Fan dieses Forums (auch wenn erst seit kurzem aktiv) & bei der Art Ihrer Fragen + Fragestellungen darf man sich schon allein ob dessen wundern. 

 

Ebenso bin ich fest davon überzeugt, dass bei einer Häufung der Fragen diese mit in den neuen Frage-Antwort-Katalog des BMWi eingeflossen wäre.

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letzte Antwort am 26.03.2021 17:24:48 von deusex
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