Moin,
lasst uns doch hier wieder auf die eigentlichen Fragen zurückkommen.
Ob, wann, wer und warum welche Fragen stellt, sollte nicht lange diskutiert werden, um andere Fragen hierdurch nicht untergehen zu lassen.
Wir sind alle überlastet!
Viele Grüße
Uwe Lutz
Ich wette, es gibt in ganz Deutschland keine 50 Steuerberater, die sich fragen, ob die privaten KV-Beiträge des Unternehmers Fixkosten darstellen.
Man fragt sich unweigerlich, ob Trolle jetzt auch in diesem Forum ihr Unwesen treiben...
Wenn man eine Frage stellt, soll man ein Troll sein?
Da müssten meine Kollegen. für die ich auch die Fragen stelle, alle Trolle sein.
Es sind halt nicht alle so Schlau wie Sie, da können Sie sich glücklich schätzen....
Nein, selbstverständlich ist nicht jeder Fragesteller ein Troll. Ganz im Gegenteil.
Es geht eher um die Art der Fragestellung und vor allem um offensichtlich unwahre Behauptungen (50 Berater in der Umgebung haben angeblich die gleiche Frage zu privaten Aufwendungen).
Ist jetzt aber auch egal. Back to Topics.
Das war keine unwahre Behauptung. Bitte keine Unterstellungen!!!
Könnten Sie dieses Thema bitte per privater Nachricht ausdiskutieren, da dieses Geplänkel hier niemanden weiterbringt.
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
ich war heute recht spontan sehr geschockt. Ich wollte einen allerletzten Antrag auf Ü-Hilfe II für ein in NRW ansässiges Unternehmen stellen (Solo) und stieß bei der Frage nach den speziellen Voraussetzungen für die Ü-Hilfe Plus auf folgenden Passus (siehe Screenshot).
Heute bekam ich zusätzlich von unserer Kammer ebenfalls noch die aktuelle Verbandsmitteilung. Daraus liest sich für mich (der sich zugegeben gottlob nicht zu intensiv mit der Ü-Hilfe II beschäftigen müsste), dass analog zur Ü-Hilfe III ebenfalls kein Verlust für die Förderung entstanden sein muss.
Habe ich das korrekt verstanden?!
Edit: Absolut entgegen meiner bisherigen Auffassung
Das ist aber nicht erst seit heute so, sondern wurde schon am 02.02. vom BMWi per Pressemitteilung bekanntgegeben:
Ist also korrekt.
Danke für die Info!
Am besten mal diese Seite genau lesen - da sind alle Voraussetzungen und Wahlrechte (!) zum beihilferechtlichen Kontext, aus denen sich auch weiterhin durchaus ein Verlusterfordernis ergeben kann, genau beschrieben:
... und ansonsten: Anträge zur den Überbrückungshilfen bearbeiten: Entweder ganz oder gar nicht. Wer sich nicht intensiv mit den Voraussetzungen beschäftigt und sich stets einen aktuellen Überblick über alle geltenden Regelungen verschafft (was tatsächlich leider sehr aufwendig ist), der sollte besser die Finger von der Antragstellung lassen. Fehler mit Haftungsfolgen sind sonst unvermeidbar.
@Alexander_Herrmann schrieb:... und ansonsten: Anträge zur den Überbrückungshilfen bearbeiten: Entweder ganz oder gar nicht. Wer sich nicht intensiv mit den Voraussetzungen beschäftigt und sich stets einen aktuellen Überblick über alle geltenden Regelungen verschafft (was tatsächlich leider sehr aufwendig ist), der sollte besser die Finger von der Antragstellung lassen. Fehler mit Haftungsfolgen sind sonst unvermeidbar.
Fett 1: Wer hat wirklich die Wahl ?
Fett 2: Welche Haftungsfolgen ?
Zum Post davor: Könnten Sie den Verweis auf die FAQ ein wenig präzisieren? Ziffer, Buchstabe, Nummer ... Vielen Dank.