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Überbrückungshilfe II - (versteckte) Rückzahlverpflichtung wenn keine Verluste im Förderzeitraum

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letzte Antwort am 26.03.2021 17:24:48 von deusex
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0 Personen hatten auch diese Frage
Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 241 von 252
984 Mal angesehen

Moin,

 

lasst uns doch hier wieder auf die eigentlichen Fragen zurückkommen.

 

Ob, wann, wer und warum welche Fragen stellt, sollte nicht lange diskutiert werden, um andere Fragen hierdurch nicht untergehen zu lassen.

 

Wir sind alle überlastet!

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

oaausb69
Aufsteiger
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Nachricht 242 von 252
983 Mal angesehen

Ich wette, es gibt in ganz Deutschland keine 50 Steuerberater, die sich fragen, ob die privaten KV-Beiträge des Unternehmers Fixkosten darstellen. 

 

Man fragt sich unweigerlich, ob Trolle jetzt auch in diesem Forum ihr Unwesen treiben...

MarcelSchmitz
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 243 von 252
963 Mal angesehen

Wenn man eine Frage stellt, soll man ein Troll sein?

Da müssten meine Kollegen. für die ich auch die Fragen stelle, alle Trolle sein.

 

Es sind halt nicht alle so Schlau wie Sie, da können Sie sich glücklich schätzen....

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oaausb69
Aufsteiger
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Nachricht 244 von 252
948 Mal angesehen

Nein, selbstverständlich ist nicht jeder Fragesteller ein Troll. Ganz im Gegenteil.

 

Es geht eher um die Art der Fragestellung und vor allem um offensichtlich unwahre Behauptungen (50 Berater in der Umgebung haben angeblich die gleiche Frage zu privaten Aufwendungen). 

 

Ist jetzt aber auch egal. Back to Topics.

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MarcelSchmitz
Einsteiger
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Nachricht 245 von 252
940 Mal angesehen

Das war keine unwahre Behauptung. Bitte keine Unterstellungen!!!

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andrereissig
Experte
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Nachricht 246 von 252
927 Mal angesehen

Könnten Sie dieses Thema bitte per privater Nachricht ausdiskutieren, da dieses Geplänkel hier niemanden weiterbringt.

Live long and prosper!
alex123
Beginner
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Nachricht 247 von 252
416 Mal angesehen

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich war heute recht spontan sehr geschockt. Ich wollte einen allerletzten Antrag auf Ü-Hilfe II für ein in NRW ansässiges Unternehmen stellen (Solo) und stieß bei der Frage nach den speziellen Voraussetzungen für die Ü-Hilfe Plus auf folgenden Passus (siehe Screenshot).

 

Heute bekam ich zusätzlich von unserer Kammer ebenfalls noch die aktuelle Verbandsmitteilung. Daraus liest sich für mich (der sich zugegeben gottlob nicht zu intensiv mit der Ü-Hilfe II beschäftigen müsste), dass analog zur Ü-Hilfe III ebenfalls kein Verlust für die Förderung entstanden sein muss.

Habe ich das korrekt verstanden?! 

 

Edit: Absolut entgegen meiner bisherigen Auffassung

andrereissig
Experte
Offline Online
Nachricht 248 von 252
403 Mal angesehen

Das ist aber nicht erst seit heute so, sondern wurde schon am 02.02. vom BMWi per Pressemitteilung bekanntgegeben:

 

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/02/20210202-erweiterter-eu-hilferahmen-schafft-zusaetzliche-flexibilitaet-bei-ueberbrueckungshilfe-II.html

 

Ist also korrekt.

Live long and prosper!
alex123
Beginner
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Nachricht 249 von 252
398 Mal angesehen

Danke für die Info!

Alexander_Herrmann
Meister
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Nachricht 250 von 252
392 Mal angesehen

Am besten mal diese Seite genau lesen - da sind alle Voraussetzungen und Wahlrechte (!) zum beihilferechtlichen Kontext, aus denen sich auch weiterhin durchaus ein Verlusterfordernis ergeben kann, genau beschrieben:

 

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Beihilferecht/beihilferecht.html 

Viele Grüße,
RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
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Alexander_Herrmann
Meister
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Nachricht 251 von 252
393 Mal angesehen

... und ansonsten: Anträge zur den Überbrückungshilfen bearbeiten: Entweder ganz oder gar nicht. Wer sich nicht intensiv mit den Voraussetzungen beschäftigt und sich stets einen aktuellen Überblick über alle geltenden Regelungen verschafft (was tatsächlich leider sehr aufwendig ist), der sollte besser die Finger von der Antragstellung lassen. Fehler mit Haftungsfolgen sind sonst unvermeidbar.

Viele Grüße,
RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
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deusex
Experte
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Nachricht 252 von 252
381 Mal angesehen

@Alexander_Herrmann  schrieb:

... und ansonsten: Anträge zur den Überbrückungshilfen bearbeiten: Entweder ganz oder gar nicht. Wer sich nicht intensiv mit den Voraussetzungen beschäftigt und sich stets einen aktuellen Überblick über alle geltenden Regelungen verschafft (was tatsächlich leider sehr aufwendig ist), der sollte besser die Finger von der Antragstellung lassen. Fehler mit Haftungsfolgen sind sonst unvermeidbar.


Fett 1: Wer hat wirklich die Wahl ?

Fett 2: Welche Haftungsfolgen ?

Zum Post davor: Könnten Sie den Verweis auf die FAQ ein wenig präzisieren? Ziffer, Buchstabe, Nummer ... Vielen Dank.

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letzte Antwort am 26.03.2021 17:24:48 von deusex
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