Hallo, aktuell muss bei diesen Auszubildenden die Personengruppe auf 102 umgeschlüsselt werden. Aktueller Stand zu diesem Sachverhalt: Es ist eine Unterscheidung nach Ausbildungsbeginn notwendig: 1) Vor 01.01.2020: Alles wie gehabt, PGS 122, AG trägt SV-Beiträge weiterhin alleine, durchschnittlicher KV-Zusatzbeitragssatz. 2) Ab 01.01.2020: PGS 122, aber paritätische Beitragstragung, kassenindividueller Zusatzbeitragssatz (Klarstellung durch 7. SGV IV Änderungsgesetz geplant). Für die Abbildung im Programm Lohn und Gehalt ist ein neues Stammdatenfeld zur Unterscheidung wer die Beiträge trägt geplant. Wann dies umgesetzt wird, kann derzeit jedoch noch nicht gesagt werden, da derzeit noch auf eine konkrete Aussage der SV-Spitzen zu der Neuregelung gewartet wird. In der aktuellen Programmversion V. 11.18 ist der PGS 102 zu verwenden und später mit PGS 122 und neuem Stammdatenfeld nachzuberechnen. Informationen zu Programmneuerungen und welche gesetzliche Änderungen in einer neuen Version von Lohn und Gehalt umgesetzt wurden, finden Sie in dem Dokument 1021721 "Aktuelle Version von Lohn und Gehalt compact / classic / comfort" . Viele Grüße aus Nürnberg Darlene Pfahler Personalwirtschaft DATEV eG
... Mehr anzeigen