Würde ich pragmatisch wie folgt lösen: Schlussabrechnung erstellen (quasi den Entwurf, es wird ja bestimmt am Ende wieder eine Unterschrift einer Erklärung o.ä. durch den Mandanten erforderlich sein) und dem Mandanten zur Prüfung, Unterschrift und Rückgabe zukommen lassen. Mit dem fetten Hinweis: WENN DU DAS NICHT UNTERSCHREIBST (oder Änderungswünsche mitteilst) MUSST DU ALLE HILFEN ZURÜCKZAHLEN. Wer sich nicht zurückmeldet, den kann man ja separat nochmal ansprechen. Wenn dann noch jemand sagt: "Interessiert mich nicht" kann man auf solche Mandanten auch verzichten, oder? (diese Information würde ich mir aber schriftlich einholen, sofern möglich - während ich das schreibe, bemerke ich bereits die Probleme, die sich hierbei ergeben) Ist das so ein großes Problem? Vermutlich wollen viele noch nicht sofort, um die Rückzahlung nach hinten zu schieben - aber gegen den unterjährig fertigen Entwurf zur Übermittlung kurz vor Weihnachten spricht doch nichts, oder?
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