Besten Dank, Vanessa, die Überzahlung resultiert aus einer nachträglichen und verspätet gemeldeten Elternzeit-Inanspruchnahme in 02/20 als Fehlzeit. Der Monat 03/20 war komplett abrechnungsfrei und in 04/20 endetet zwar die Elternzeit, doch wurde der Überzahlungsbetrag nicht mehr automatisch als Netto-Abzug angezeigt und das sorgte für etwas Verwirrung. Nun ist es ja so, dass durch die zusätzliche Zahlung der st-/sv-pfl.Geburtsbeihilfe der AN eine mehrfache Zahlung des AG erhalten hat (1x das volle Gehalt in 02/20 und dann zusätzlich die Geburtsbeihilfe) u.denke, ich werde die Geburtsbeihilfe in 05/20 stornieren, in 06/20 einen st-/sv-freien Corona-Bonus über € 600,-- auszahlen und gleichzeitig die Überzahlung von 02/20 als manuellen Netto-Abzug ansetzen und hoffe, eine korrekte Lösung gefunden zu haben. Viele Grüße Helga
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