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KUG in Steuerklasse 5 aber Kind

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letzte Antwort am 28.04.2020 17:49:33 von deusex
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vera123
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Hallo,

 

vielleicht kann mir jemand helfen.

Meine Arbeitnehmerin ist in Steuerklasse V und sie hat Kinder. In Steuerklasse 5 wird kein Kinderfreibetrag eingetragen. Auch manuell nicht möglich.

Jetzt ist sie in Kurzarbeit. Da laut ELSTAM kein Kinder-FB vorhanden ist bekommt sie 60% des Netto.

 

Kann ich irgendwie die 67% des Netto berechnen lassen?

 

Vielen Dank

 

Vera

sokrates
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LexInform Dokument 5303312

 

Unbenannt2.jpg

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 3 von 22
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Hallo,

 

bitte § 320 SGB III beachten: Nur mit Bescheinigung des ArbeitsamteS:

 

1Der Arbeitgeber hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen die Voraussetzungen für die Erbringung von Kurzarbeitergeld und Wintergeld nachzuweisen. 2Er hat diese Leistungen kostenlos zu errechnen und auszuzahlen. 3Dabei hat er beim Kurzarbeitergeld von den Lohnsteuerabzugsmerkmalen in dem maßgeblichen Antragszeitraum auszugehen; auf Grund einer Bescheinigung der für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer zuständigen Agentur für Arbeit hat er den erhöhten Leistungssatz auch anzuwenden, wenn für ein Kind ein Kinderfreibetrag nicht als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet ist.

LG
VM
sokrates
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Das hab ich jetzt mal als Wissen vorausgesetzt (wurde ja bereits an mehreren Stellen drauf hingewiesen) 😀

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mivadar
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Hallo!

Weiss hier jemand wie man diese Bescheinigung von der Arbeitsagentur erhält?

Ein Antragsformular als solches scheint nicht zu existieren, und wenn man den Arbeitsagentur formlos für diese Bescheinigung anschreibt/anruft stellen sie sich ein bisschen dumm.

Hat jemand Erfahrung?

Danke und viele Grüße!

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HeiVo
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Hallo,

 

Der normale Weg ist, sich einen Ausdruck der Lohnsteuerklasse des Ehegatten mit Ausweis eines Kinderfreibetrages beim Finanzamt zu besorgen und bei der Agentur für Arbeit mit diesem Ausdruck einen Bescheid über den erhöhten Leistungssatz zu beantragen.

 

Ich habe vor einigen Tagen mit der Agentur für Arbeit dazu telefoniert, welche Erleichterungen es derzeitig gibt. Nach Rücksprache nannte sie mir: Geburtsurkunde, Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung....

 

Für  unsere Rechtssicherheit bat ich darum, das in die "häufig gestellten Fragen" auf der Internetseite der Agentur für Arbeit aufzunehmen. Leider ist das bis heute nicht erfolgt. solange wenden wir das nicht an.

 

Aber steter Tropfen....., je mehr Leute dort anrufen...... desto.......

 

 

 

 

 

 

 

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mivadar
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Hallo!

Zurzeit nimmt (unsere lokale) Arbeitsagentur Telefonate von Arbeitnehmern mit Fragen über Kurzarbeit nicht einmal an. Die Dienststelle ist (natürlich) Corona-bedingt geschlossen.

D. h. Sofern ich es sehe der einzige Weg so eine Bescheinigung einzuholen ist einen formlosen Brief an der Arbeitsagentur zu schicken. Natürlich mit alles mögliche in Kopie angehängt, und die Hoffnung, dass es alles hat was sie brauchen, bzw. es nicht in ein schwarzes Loch landet, und eine Bescheinigung irgendwann zurückkommt.
(Wahrscheinlichsten Anhänge: Lohnsteuerkarte des Ehegatten, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde?, Anmeldung – alle sind an derselben gemeldete Adresse? … wir werden uns noch was einfallen lassen.)

Danke für die Hilfe!
Falls wir was erreichen werde ich mich hier melden.

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HeiVo
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Nachricht 8 von 22
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@mivadar  schrieb:

Hallo!

Zurzeit nimmt (unsere lokale) Arbeitsagentur Telefonate von Arbeitnehmern mit Fragen über Kurzarbeit nicht einmal an. Die Dienststelle ist (natürlich) Corona-bedingt geschlossen.

D. h. Sofern ich es sehe der einzige Weg so eine Bescheinigung einzuholen ist einen formlosen Brief an der Arbeitsagentur zu schicken. Natürlich mit alles mögliche in Kopie angehängt, und die Hoffnung, dass es alles hat was sie brauchen, bzw. es nicht in ein schwarzes Loch landet, und eine Bescheinigung irgendwann zurückkommt.
(Wahrscheinlichsten Anhänge: Lohnsteuerkarte des Ehegatten, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde?, Anmeldung – alle sind an derselben gemeldete Adresse? … wir werden uns noch was einfallen lassen.)

Danke für die Hilfe!
Falls wir was erreichen werde ich mich hier melden.


Hallo

 

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dienststellennr-verzeichnis_ba026562.pdf

 

Wenn Sie dem Link folgen, kommen Sie zum Dienststellennummerverzeichnis bzgl. SGB III. Dort finden Sie die Fax-Nummern (habe ich noch nicht ausprobiert) und lokalen Emailadressen. Durchsuchen können Sie das Dokument mit Strg und F, und geben im sich öffnenden Suchfeld den Ortsnamen Ihrer zuständigen Agentur"Filiale" ein.

 

Als Arbeitnehmer würde ich folgenden Weg probieren: Anforderung der amtlichen Bescheinigung

 

1) per email und angehängtem Foto/Scan der Lohnabrechnung des Ehegatten

 

oder

 

2) per email unter Angabe der Kindergeldnummer und angehängtem foto/Scan eines Kontoauszuges, der die Überweisung des Kindergeldes zeigt (die 'Agentur für Arbeit kann ja hoffentlich auf die Daten der Familienkasse zugreifen oder dort auf dem kurzen Dienstweg anfordern)

 

3) per email mit angehängtem Foto/Scan eines Kindergeldbescheides

 

4) per email mit angehängtem Foto /Scan eines Ausdrucks der Lohnsteuerklasse des Ehegatten

 

Viel Glück!

 

 

 

 

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lohnexperte
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

in der Vergangenheit (Vorjahren) erhielt ich von der Bundesagentur für Arbeit folgende Antwort auf meine Frage, wann den Anträgen auf Anwendung der abweichenden Leistungssätze entsprochen würde:

 

"Ihren Anträgen wurde entsprochen, indem das von Ihnen nach den abweichenden Leistungssätzen berechnete und an die Mitarbeiter ausgezahlte KUG seitens der Bundesagentur vollständig an Ihr Unternehmen erstattet und Ihrem Antrag auf KUG somit vollumfänglich entsprochen wurde. Eine gesonderte Bewilligung Ihrer Anträge auf abweichende Leistungssätze für die betroffenen Mitarbeiter erfolgt nicht."

 

Die Anträge auf die Anwendung abweichender Leistungssätze hatten wir als Arbeitgeber schriftlich mit einfachem Brief gestellt und als Nachweis Kopien der Lohnabrechnungen oder Lohnsteuerbescheinigungen der Ehegatten beigefügt sowie Kopien der Geburtsurkunden der Kinder, aus denen beide Elternteile hervorgehen.

 

Viele Grüße 

 

 

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greese
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Bei uns gerade aktuelle Info von der BA (in Schleswig-Holstein, Kreis Pinneberg):

 

Es reicht mit dem ersten Leistungsantrag, einmalig eine Kopie vom aktuellen Kindergeldbescheid beizufügen, damit der erhöhte Leistungssatz gewährt werden darf.

stbstoll
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....noch eine kurze Nachfrage: würde es dann genügen, den Leistungssatz 1 anzuklicken? Die Steuerklasse soll ja nicht geändert werden, sondern nur die Tatsache, dass das KuG für Personen mit Kind abgerechnet wird....

 

Danke!

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dancingh
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@greese  schrieb:

Bei uns gerade aktuelle Info von der BA (in Schleswig-Holstein, Kreis Pinneberg):

 

Es reicht mit dem ersten Leistungsantrag, einmalig eine Kopie vom aktuellen Kindergeldbescheid beizufügen, damit der erhöhte Leistungssatz gewährt werden darf.


Gleiche Info bei ich von der BA (NRW, Kreis Höxter) erhalten.

heikeb
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Ja, genau so. Die Steuerklasse darf nicht geändert werden.

stbstoll
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Herzlichen Dank!

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stephanramm
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In Hessen (Kreis Kassel) wird eine Kopie der Lohnabrechnung des Ehegatten mit Ausweis des Kinderfreibetrages akzeptiert.

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deusex
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Wir haben eben den Fall in BaWü.

 

Frau arbeitet auf Steuerklasse 5 ohne Eintrag Kind und Mann ist selbständig und hat damit keine Lohnsteuerbescheinigung.

 

Der letzte Kindergeldbescheid ist wohl auch nicht zielführend, denn die Erhöhung geborener Kinder erfolgt ohne Bescheid und es macht wohl kaum Sinn, bspw. zehn Jahre alte Bescheide rauszukramen.

 

Der erhöhte Satz wird der Frau nun vom Arbeitgeber verwehrt, weil er eine Bescheinigung der ArGe verlangt.

 

Wie soll nun die ArGe bescheinigen, wenn Sie keine Daten haben und wenn Sie die Daten ja zur Bescheinigung haben, bräuchten Sie keine Bescheinigung. Ist doch irre !

 

Die Geburtsurkunde wäre hier noch probat, aber dies ist ja schon eine Scharade, zumal doch die Kindergeldkasse und die Arbeitsagentur "verknüpft" sind.

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stbstoll
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Völlig verrückt das Ganze! Da ja jeder weiß, dass die Arbeitnehmerin Kinder hat, insbesondere auch der Arbeitgeber, ist es so sinnlos! Mittlerweile sind sämtliche Institutionen so gut vernetzt, so dass viele Daten und Zahlen elektronisch weitergegeben werden können. Warum das mit Kindergeldstelle, ZBFS u. a. Institutionen nicht funktioniert, versteht niemand!

 

Da kann ich auch nichts empfehlen, wenn der Arbeitgeber die Bescheinigung verlangt! ....

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heikeb
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Doch, die 10 Jahre alten Bescheide helfen! Denn wenn man nur diese hat und das Kind eben 10 Jahre alt ist, wird ja auf jeden Fall Kindergeld gezahlt. Besser als die Geburtsurkunde.

Und bei älteren Kindern über 18 kommen ja neue Bescheide.

Bei uns (Niedersachsen) habe ich tatsächlich schon gesonderte Bescheinigungen vom Arbeitsamt gesehen: "Bescheinigung über den Bezug von Kindergeld".

Einen schönen Tag und viel Erfolg!

Heike Drews

 

deusex
Experte
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Hallo Frau Stoll,

 

"Bescheinigung über den Bezug von Kindergeld". Sehr gutes Stichwort.

 

Der letzte Kindergeldbescheid wäre zwar am aussagekräftigsten, da er zumindest das Geburtsdatum des Kindes enthält sowie die Info, dass bereits Kinder vorhanden sind.

Aus dem letzten Bescheid lässt sich dann auch zweifelsfrei ableiten, wie alt das Kind ist.

 

Nun rückt m.E. der Einkommensteuerbescheid der Ehegatten in den Fokus, denn dieser enthält zweifellos die Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder, welche nach gleicher Norm für das Kurzarbeitergeld gefordert werden.

 

Sofern wiederum kein Einkommensteuerbescheid vorliegt, mangels erklärungspflicht, muss dann die Steuerklasse zwangsläufig 4/4 sein und jeweils die Kinder auf der "Lohnsteuerkarte".

Ist dem nichts so, ergibt sich wiederum eine Erklärungspflicht und damit Steuerbescheid.

 

Es sei denn, das/die Kind/er ist/sind im letzten Monat vor dem Antrag auf Kurzarbeit verstorben und es wird kein Kindergeld mehr gezahlt; dann muss wohl die aktuelle Bescheinigung her . . . . . .

 

 

 

 

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deusex
Experte
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Man könnte auch ein Foto der Familie  mit der aktuellen Tageszeitung (Datumsnachweis) machen und die Personalausweise von allen scannen und den Anträgen beilegen . . .

 

Was mir nicht in den Kopf möchte: Familienkasse bei der Bundesagentur  

 

Wie bereits erwähnt, soll mir etwas von jemandem bescheinigt werden, der direkt im "Behördenverbund" mit der Stelle steht, die diese Info vorrätig hat und mir genau diese Bescheinigung (irgendwann) überlässt, um sie quasi an die gleiche Stelle zu senden. 

 

Lächerlicher geht es wohl kaum.

 

Nun werden per Datum heute, Arbeitnehmer nach dieser Bescheinigung gefragt und kann diese nicht sofort vorgelegt werden gibt es eben nur 60% (O-Ton Arbeitgeber).

 

 

 

 

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heikeb
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Also Foto der Familie und Personalausweise kopieren finde ich ja ziemlich umständlich, und ob dies dann anerkannt wird, bezweifle ich....😋

Aber dass unsere Behörden mal die Vernetzung untereinander nutzen sollten, da stimme ich mit Ihnen überein....

Die kommen - wie bei anderen Überprüfungen, wo es um Steuergelder ginge - dann wieder mit Datenschutz!

Schönen Abend!

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deusex
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Hallo Heike,

 

also das mit dem Foto war als Süffisanz zum Thema und dessen, m.E. Absurdität gedacht.

 

Es ist nachvollziehbar, dass (noch) nicht alle Behörden miteinander vernetzt sind, aber die Familienkasse als Teil der Arbeitsagentur . . .

 

 

 

 

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letzte Antwort am 28.04.2020 17:49:33 von deusex
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