Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb die steuerliche Differenz über Stammlohnart 248/bzw.245 ohne Grund in dem entsprechenden Abrechnungsmonat ausgeglichen wird. Die Folge ist eine Überzahlung des Mitarbeiters. Können Nachberechnungen in das Vorjahr auch ohne die genannten Lohnarten durchgeführt werden? Hat jemand ähnliches zu berichten, und sogar eine Idee zur Abhilfe?
Hallo @datus,
im Dokument 1020903 Nachberechnung Vorjahr (NBVJ) in Verbindung mit Netto-Lohn erhalten Sie Informationen zu den Stammlohnarten 245 und 248.
Im Kapitel 3 finden Sie dort auch Berechnungsbeispiele für die Ermittlung der Beträge beider Stammlohnarten.
Wenn eine Unterdrückung des automatischen Ausgleichs gewünscht ist, können Sie diesen vornehmen, wie im Kapitel 2.1 beschrieben.
Hey,
warum um alles in der Welt wird die abzuführende Steuer, dem MA ausbezahlt?
Muss ich da noch einen Nettoabzug in 122025 erfassen?
Danke.
Es wurde für 12/2025 nachträglich eine Jubiläumszuwendung gezahlt. Und die wird in 01/2026 mit ausgezahlt. Die Beträge (LSt und Nettobetrag der Zuwendung) ähneln sich, sind aber nicht identisch
warum um alles in der Welt wird die abzuführende Steuer, dem MA ausbezahlt?
Wird es nicht. Dies sieht nur so aus, weil die LSt halt in 2026 berechnet wird, während die SV-Beiträge eben in 2025.
12/2025:
Brutto 941,06 € - SV-Beiträge 197,62 € = 743,44 € - 400,00 € Vorschuss = 343,44 € Übertrag nach 01/2026
01/2026:
Nettob. ÜbZahl. Ausgleich -1,08 + Sonstiger Bezug (von 941,06 €) -342,36 € = - 343,44 € + Nettobezug Übertrag 343,44 € = 0,00 € Restbetrag
Er hat also 400 € Netto Jubiläumszuwendung erhalten, der Rest war St/SV.
Alternativ 01/2026 ohne Jubiläumszuwendung:
Gesamtbrutto 2.212,31 € + 1,08 € = 2.213,39 € - LSt 350 € - SV 437,34 € = 1.426,05 € - bAV 50,00 € = 1.376,05 €.
Der Auszahlungsbetrag ist also identisch.
@tbehrens schrieb:
Er hat also 400 € Netto Jubiläumszuwendung erhalten, der Rest war St/SV.
Genau, und das ist eigentlich nicht gewollt (dass der Mitarbeiter belastet wird). Der gewollte Effekt (Brutto = Netto für den AN) lässt sich aber durch die NB einer Nettolohnart auf das Vorjahr nicht abbilden.
Kommt es ggf. in Frage, die Jubiläumszuwendung in 01/2026 abzurechnen?
VG Petra
Sollte er 400 € ausgezahlt bekommen? Dann ist die Abrechnung richtig. Der AG hat dann 941,06 € brutto gezahlt, aber die gewünschten 400 € ausgezahlt. Das es in der SV-Meldung 2025 bzw. auf der LStB 2026 enthalten ist, ist korrekt. Der AN hat keine Kosten, denn er hat die gewünschten 400 € erhalten.
Kommt es ggf. in Frage, die Jubiläumszuwendung in 01/2026 abzurechnen?
Das Ergebnis wäre im Grunde das gleiche. Es wären dann wahrscheinlich nicht 941,06 € brutto, sondern geringfügig davon abweichend, abhängig ob die KK den Zusatzbeitrag erhöht hat. Aber auch dann wäre es, dass Brutto z. B. 938 € und trotzdem Netto die 400 €. Nur das die SV-Meldung 2026 dann um die 938 € höher wäre.
Außerdem gehe ich davon aus, dass die 400 € bereits im Dezember ausgezahlt wurden. Deshalb wäre es falsch, dies im Januar zu berücksichtigen.
Der gewollte Effekt (Brutto = Netto für den AN) lässt sich aber durch die NB einer Nettolohnart auf das Vorjahr nicht abbilden.
Solange ein Entgelt LSt oder SV-pflichtig ist, kann Brutto=Netto nicht existieren. Es stellt sich immer nur die Frage, wer trägt die Kosten?
Dies ist das Prinzip des Nettolohns. Der AN bekommt einen bestimmten Nettolohn ausgezahlt (hier 400 €) und der AG trägt die LSt und SV-Beiträge. Denn er zahlt die gewünschten 400 € an den AN und gleichzeitig muss er die LSt und SV-Beiträge (AG+AN) abführen. Er alleine trägt die Kosten. Es muss aber trotzdem in der LStB bzw. SV-Meldung das Brutto bescheinigt werden.
Hat nichts mit Ihrer eigentlichen Frage zu tun, vielleicht trotzdem nicht uninteressant:
Ihr Arbeitgeber zahlt keinen AG-Pflichtzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge 😏
evtl ist es ja eine bAV der Unterstützungskasse? 😉
Oha. Die Möglichkeit hatte ich tatsächlich nicht auf dem Schirm!
Vielen Dank an alle !!!
Jetzt hab ich es geschnallt.