Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb die steuerliche Differenz über Stammlohnart 248/bzw.245 ohne Grund in dem entsprechenden Abrechnungsmonat ausgeglichen wird. Die Folge ist eine Überzahlung des Mitarbeiters. Können Nachberechnungen in das Vorjahr auch ohne die genannten Lohnarten durchgeführt werden? Hat jemand ähnliches zu berichten, und sogar eine Idee zur Abhilfe?
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