Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb die steuerliche Differenz über Stammlohnart 248/bzw.245 ohne Grund in dem entsprechenden Abrechnungsmonat ausgeglichen wird. Die Folge ist eine Überzahlung des Mitarbeiters. Können Nachberechnungen in das Vorjahr auch ohne die genannten Lohnarten durchgeführt werden? Hat jemand ähnliches zu berichten, und sogar eine Idee zur Abhilfe?
Hallo @datus,
im Dokument 1020903 Nachberechnung Vorjahr (NBVJ) in Verbindung mit Netto-Lohn erhalten Sie Informationen zu den Stammlohnarten 245 und 248.
Im Kapitel 3 finden Sie dort auch Berechnungsbeispiele für die Ermittlung der Beträge beider Stammlohnarten.
Wenn eine Unterdrückung des automatischen Ausgleichs gewünscht ist, können Sie diesen vornehmen, wie im Kapitel 2.1 beschrieben.