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Ausgleich steuerliche Differenz im Folgejahr

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letzte Antwort am 05.05.2023 14:31:43 von Christopher_Fürther
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datus
Beginner
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Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb die steuerliche Differenz über Stammlohnart 248/bzw.245 ohne Grund in dem entsprechenden Abrechnungsmonat ausgeglichen wird. Die Folge ist eine Überzahlung des Mitarbeiters. Können Nachberechnungen in das Vorjahr auch ohne die genannten Lohnarten durchgeführt werden? Hat jemand ähnliches zu berichten, und sogar eine Idee zur Abhilfe?

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
799 Mal angesehen

Hallo @datus,

 

im Dokument 1020903 Nachberechnung Vorjahr (NBVJ) in Verbindung mit Netto-Lohn erhalten Sie Informationen zu den Stammlohnarten 245 und 248.
Im Kapitel 3 finden Sie dort auch Berechnungsbeispiele für die Ermittlung der Beträge beider Stammlohnarten.
Wenn eine Unterdrückung des automatischen Ausgleichs gewünscht ist, können Sie diesen vornehmen, wie im Kapitel 2.1 beschrieben.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 05.05.2023 14:31:43 von Christopher_Fürther
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