@Stephan_Hirsch schrieb: Bei der Übernahme muss der Betrag in das Feld „Kirchensteuer-Vorauszahlung, die nicht als Sonderausgabe im Veranlagungszeitraum 2020 zu berücksichtigen ist“ übernommen werden. Ich kann mich täuschen, aber werden Vorauszahlungen im Abfrageergebnis nicht immer auch als solche gekennzeichnet? Beim Text "Erstattung" würde ich mutmaßen, dass es im Steuerbescheid 2020 vom 05.12.2022 zu einer Kirchensteuererstattung in Höhe von 56,22 EUR gekommen ist? In diesem Fall hätten die 56,22 EUR überhaupt nichts bei den Vorauszahlungen "verloren" und zwar unabhängig davon, ob diese (Vorauszahlung) als Sonderausgabe zu berücksichtigen ist oder nicht … Über das konkrete Beispiel hinaus würde mich interessieren, ob alte Werte immer gelöscht werden, wenn es keine neuen Werte zum Überschreiben gibt?
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