@jsteckenreuter schrieb: Ja, das wäre schön - gilt aber nur, wenn die Finanzverwaltung die in der VDB hinterlegte Empfangsvollmacht tatsächlich auch beachtet. Dies erfolgt häufig aber nicht, so dass der Steuerbescheid dann direkt an den Mandanten geht. Einzig der elektronische Bescheidabgleich lässt darauf schließen, dass bereits ein Bescheid erteilt wurde. Dann heißt es, dem Bescheid nachlaufen und beim Mandanten anfordern. Diese Bedenken habe ich auch schon eine ganze Weile Vollmachtsdatenbank versus Empfangsvollmacht - DATEV-Community - 12171 und nachdem ich die Haken mal testweise entfernt hatte und prompt mancher Bescheid an die Mandantschaft "verlustig" ging, bin ich ganz schnell wieder davon abgekommen. Ich fände es hilfreich (man könnte auch sagen beruhigend), wenn es in der Steuererklärung die Möglichkeit gäbe, einen Haken zu setzen für "bitte Vollmacht laut Vollmachtsdatenbank beachten" ...
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