Ist der - mutmaßlich mit der Veranlagung 2020 zu erbringende - Verwendungsnachweis eigentlich eine "Einbahnstraße", sprich geht es nur darum festzustellen, ob zu VIEL Zuschuss gewährt wurde? @Michael-Renz https://www.datev-community.de/t5/Betriebliches-Rechnungswesen/Soforthilfe-NRW-Wie-buchen/m-p/147650/highlight/true#M22626 Es sind doch sicherlich auch Fälle denkbar, bei denen - beispielsweise wegen noch nicht berücksichtigtem "Unternehmerlohn" - zu WENIG Zuschuss gewährt wurde ... https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Wahnsinn-Steuerfreie-Pr%C3%A4mie-wg-Corona/m-p/145851/highlight/true#M33210 Gibt es in einem solchen Fall dann einen "Nachschlag"? Falls nein müsste die Empfehlung lauten grundsätzlich immer den Höchstbetrag zu beantragen, oder? Und dann werden sicherlich wieder die Strafgesetzbuchparagrafen zitiert und mit erhobenem Zeigefinger die "Subventionsbetrugskeule" geschwungen ...
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