bei Alternative a) "tauscht" man nicht gut gegen schlecht, sondern setzt die BV aus der ESTE quasi noch zusätzlich auf; die vollumfängliche Bekanntgabevollmacht wird dabei m.E. nicht tangiert. Dann müssen wir nur noch das Rätsel lösen, warum DATEV und das örtliche Finanzamt von Herrn Schreiber uns auffordern keinen Haken mehr zu setzen OK Deus Ex, Ihre Antwort dazu haben Sie schon gegeben "Ob das Finanzamt WILL, dass wir bei Empfangsvollmacht keine Haken setzen, ist mir, offen gesagt, wurscht." Nicht ganz so leicht von der Hand zu weisen dürfte die weiter oben schon einmal zitierte Fußnote 10 des amtlichen Vollmachtsformulars sein ... "Das Erlöschen von Vollmachten, die nicht nach amtlich bestimmtem Formular nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmten Schnittstellen elektronisch übermittelt worden sind, ist gesondert anzuzeigen. Abweichend hiervon erlöschen bislang erteilte Bekanntgabevollmachten bei Anzeige einer neuen Bekanntgabevollmacht in jedem Fall." Das klingt mir nicht danach, als ob die "gute" Vollmacht davon nicht tangiert wäre, oder? Off-Topic ... ist es eigentlich in einer Antwort möglich aus mehreren unterschiedlichen Beiträgen die Zitierfunktion zu nutzen?
... Mehr anzeigen