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Umsatzsteuer bei E- Fahrzeugen, negativer Betrag auf kto 8924, keine Übermittlung der EÜR

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letzte Antwort am 25.06.2025 08:43:31 von f_mayer
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winter_52
Einsteiger
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Wenn ich die Priv. PWK Nutzung bei einem E Fahrzeug nach Datev Anweisung buche, ergibt sich ein negativer Betrag auf Konto 8924.

Bei Bereitstellung zur EÜR bekomme ich eine Fehlermeldung, das ein negativer Betrag im EV nicht übermittelt werden kann. Wo liegt der Fehler ?

 

GLH
Erfahrener
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Wie ist denn die Anweisung von Datev / bzw. wie wurde gebucht?

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jejo
Aufsteiger
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Sie meinen dieses 5301038 - Privatnutzung Elektrofahrzeuge - Buchungsbeispiele - LEXinform online Dokument oder?

 

Das sieht in der Gewinnermittlung dann so aus ...

 

Privatanteile.PNG

 

In die EÜR müsste doch dann der saldierte (und positive) Betrag der Konten 8924 UND 8921 übernommen werden ...

 

Daten Anlage EÜR.PNG

 

Und unter Fehler und Hinweise kommt dann ...

 

Fehler und Hinweise.PNG

 

f_mayer
Meister
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Nachricht 4 von 7
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Wenn Sie Konto 8921 und 8924, haben Sie dann noch einen Habensaldo oder einen Sollsaldo?

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winter_52
Einsteiger
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genauso sieht es aus

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winter_52
Einsteiger
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138 Mal angesehen

Wenn ich saldiere bleibt ein Habensaldo, aber das führt ja direkt zu Rückfragen.

Es kann doch nicht sein, das Kanzlei Rewe sich nicht mit Steuern abstimmt und eine vernünftige Buchung hinbekommt.

Programm Steuern sagt mir, Elster lässt keinen Negativbetrag zu, ich solle mich mit KanzleiRewe 

auseinandersetzten, wie richtig zu buchen ist. Die buchung ist aber genau nach so, wie im dokument 5301038 beschrieben

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f_mayer
Meister
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Nachricht 7 von 7
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Ein Habensaldo insgesamt ist richtig, es sind ja fiktive Erträge.

 

Ich habe auch einen Mandanten mit E-Auto, Habensaldo auf Konto 8921, Soll-Saldo auf Konto 8924, im Saldo ein Habensaldo, dieser wird in die EÜR in die Zeile "Private Kfz-Nutzung" übernommen.

 

Zwar bekomme ich einen Hinweis, dass die vereinnahmte Umsatzsteuer nicht zum Saldo umsatzsteuerpflichtiger Betriebseinnahmen und Privatnutzungen passt, das ist aber nur ein Hinweis und kein Fehler und ehrlich gesagt sehe ich da das Problem beim Formular des Finanzamtes, dass bei diesem Punkt nicht zwischen umsatzsteuerpflichtiger  und umsatzsteuerfreier Privatnutzung unterscheidet.

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letzte Antwort am 25.06.2025 08:43:31 von f_mayer
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