Hallo Frau Scheen, das würde ja dem Grundgedanken der PSD2/ZAG zuwiderlaufen. Die Banken sind ja gerade verpflichtet worden API-Schnittstellen zur Verfügung zu stellen um ein "Open-Banking" zu ermöglichen. Die PSD2 soll auch Finanz-Start-ups (so genannte FinTechs) stärken. Die Banken werden verpflichtet, Schnittstellen einzurichten, über die Drittdienstleister auf die Zahlungskonten der Bankkunden zugreifen können (Open Banking). Manche Banken sehen in Open Banking eine strategische Chance und öffneten sich frühzeitig über die regulatorischen Vorgaben der PSD2 hinaus, beispielsweise in Form von zusätzlichen Schnittstellen, die den Zugriff auf Kreditkarten- und Depotdaten ermöglichen.[15][16] Andere ringen mit Fintechs um die richtige Auslegung – und die Frage, wie sie auf Kundendaten zugreifen dürfen. Die Banken beharren darauf, dass künftig nur noch Daten über spezielle Schnittstellen und nicht mehr per Screen Scraping der Onlinebanking-Oberfläche abgefragt werden.[17] Nach einer Übergangsperiode müssen ASPSPs (Account Servicing Payment Service Provider bzw. kontobezogener Zahlungsdienstleister oder Banken) jedoch ab dem 14. September 2019 allen Drittanbietern entweder eine eigene dedizierte Schnittstelle bieten oder sie dieselbe nutzen lassen, wie sie ihren eigenen Kunden bereitstellen. Nur für den Fall, dass diese versagen, darf als Fallback-Szenario noch auf das Screen Scraping zurückgegriffen werden. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsdiensterichtlinie
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