@martin65 Der Typ 2 ist eigentlich eine "All-in-One" Lösung. In der Realität wird das Ganze durch Verknüpfungen gelöst die, leider, in den Mandaten (die mit der zentralen Mandantnummer) nicht immer sehr transparent dargestellt sind. Die eigentliche Datenhaltung beginnt mit dem Adressaten, also, ich wähle hier mal die klassische steuerliche Nomenklatur und Abfolge, Ehemann, Ehefrau und Unternehmen. Die Trennung ist durchaus vorhanden, nur, im Typ 2, nicht allzu transparent. Nun kommt aber noch die Finanzverwaltung mit der Steuernummernvergabe um die Ecke und verschärft die Intransparenz, im Fall einer Einzelveranlagung von Ehegatten habe ich min. 3 Steuernummern, Ehemann, Ehefrau und Ehegatten-Zusammenveranlagung. DATEV hat leider dem Ehegattenstammsatz keine eigene Steuernummer zugebilligt, diese war und ist immer dem Ehemann zugewiesen. War hier schon häufiger Thema und wurde seit vielen Jahren von DATEV geflissentlich ignoriert. Bei einem verheirateten Unternehmer sieht das dann (bei Wahl der Einzelveranlagung) noch schlechter aus, hier bleibt die "alte" Steuernummer, die auch für die Zusammenveranlagung genutzt wurde, für das Unternehmen erhalten, Ehemann und Ehefrau bekommen neue Steuernummern. Soweit ja noch verwaltbar. Im Folgejahr wird wieder die Zusammenveranlagung gewählt, die "alte" Steuernummer in die Erklärung eingetragen, der Bescheid kommt dann aber mit einer neuen Steuernummer für die Ehegatten, die betriebliche Steuernummer bleibt die "Alte". Wie jetzt das in die ZMSD bekommen? Und genau hier ist für den Typ 2 die Welt zu Ende. Es bleibt nur noch die Zerschlagung. Wie DATEV das zukünftig im Rechenzentrum umsetzt steht in den Sternen, vermutlich so knapp über dem früheren ASP aus der Steinzeit und weit unter dem heutigen ZMSD Standard.
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