Hallo Herr Bietz, anbei Antworten auf Ihre Punkte, die Sie aufgeführt haben. Testmandant: Keine Lohn Vorabrechnung und Implementierung möglich? Eine Schnittstelle zu Lodas/Lohn und Gehalt für die Übernahme der im Lohn abgerechneten Mitarbeiter gibt es noch nicht. Die Daten aus Lodas/Lohn und Gehalt stehen noch nicht in der Cloud zur Verfügung. Wir wollen eine einfache Detailerfassung und -berechnung für Mitarbeiter/Mitarbeitergruppen anbieten Eingabe umständlich, z. B. um Monatswert oder eine Steigerung zu erfassen? Das versteh ich nicht ganz. Wenn ich eine Jahresspalte aufklappe, kann ich in den Monatszellen einen Monatswert eintippen. Die Funktion „Steigern“ geht dann, wenn ich einen Jahreswert anklicke und diesen steigern möchte. Können in Jahren mit Ist-Monatsdaten wirklich keine Möglichkeit die verbleibenden Monate mit Solldaten zu füllen Wenn Sie im ersten Planjahr auch die Ist-Monatsdaten integriert haben, können Sie in den Planmonaten Zahlen von Hand eintippen oder auch z.B. die Steigerungs-Funktion nutzen. Sie beschreiben den Fall der Planung für einen Existenzgründer. Gleich mal vorne weg: DATEV Analyse und Planung ist aktuell ausgelegt für die Planung von bestehenden Unternehmen. Sprich, für den zu planenden Mandanten gibt es einen Buchführungsbestand in Ihrer Kanzlei. Für den Fall der Planung für einen Existenzgründer müssen wir noch an der ein oder anderen Stelle nacharbeiten. Wir werden dieses Jahr noch Hilfe-Dokumente bereitstellen, wie Sie einen Existenzgründer mit DATEV Analyse und Planung planen können. Zu Ihren konkreten Anmerkungen/Kritikpunkten: Nun ja. Ich versuche es mal und gehe an den echten Mandantenfall. Die Bestandsanlage für einen neuen Mandanten ist eine Katastrophe Ein im Arbeitsplatz neu angelegter Mandant kann nicht einfach in der Online-Anwendungen Analyse und Planung aufgerufen werden. Wenn Sie den Mandanten in den zentralen Stammdaten (DATEV Arbeitsplatz) neu angelegt haben, müssen Sie noch eine Leistung „Buchführung“ für den Mandanten anlegen und die Mindest-Stammdaten im Bereich der „Grunddaten Rechnungswesen“ ausfüllen. die Online-Anwendung kann ausschließlich offline eingerichtet werden. Ein Irrsinn Aktuell ja für alle Mandanten, wo Sie eine Existenzgründung planen wollen! Für alle Ihre Bestands-Mandanten mit einem Fibu-Bestand in Ihrer Kanzlei können Sie direkt in der Cloud mit einer Planung loslegen. Die Neuanlage eines Planungsmandanten geht aufgrund der engen Anbindung an das Rechnungswesen nur „offline“. Die enge Anbindung an das Rechnungswesen hat viele Vorteile (siehe mein Beitrag vom 08.08.2025 13:54 Uhr). Da im Rechnungswesen die Neuanlage eines Fibu-Mandanten noch nicht in der Cloud geht, sind wir da planungs-seitig von den Entwicklungsschritten im Rechnungswesen abhängig. dann in der Online-Welt fehlende Berechtigung oder keine angelegte Leistung. Hä? Diese Meldung wegen fehlender Rechte oder keine angelegte Leistung kommt deswegen, da der neu angelegte Mandant noch keine Leistung „Buchführung“ hat. Bei neuen Mandanten, die bei Null anfangen, muss man erst einen REWE-Datenbestand offline anlegen und diesen ins Rechenzentrum schicken und anschließend genügend Geduld haben bis die Daten dort ankommen, statt einfach mit 0 beginnen zu können Ja, das haben Sie korrekt beschrieben. Und wenn man den offline Datenbestand anlegt, dann bitte mit dem korrekten Beginndatum, also in meinem Fall 01.10.2025. Nachdem man sich durch den ganzen Einrichtungs-Prozess durch gequält hat, kommt man dann endlich in die Online-Anmeldung, wird dort aber geblockt mit dem Hinweis, dass bei Gründungen mit Rumpfwirtschaftsjahr diese Anwendung nicht unterstützt wird. Dies betrifft aber nahezu 100 Prozent meiner Neugründungen. Kaum einer gründet oder übernimmt zum 01.01. eines Jahres. Was Sie hier beschreiben ist einer der Hauptpunkte der oben von mir angesprochenen „Nacharbeiten“. Sie müssen im neu angelegten Fibu-Mandanten entweder ein normales Wirtschaftsjahr mit Beginn 01.01.202X und Ende 31.12.202X oder ein abweichendes Wirtschaftsjahr auch mit 12 Monaten hinterlegen. Wenn Sie eine neue Planung für einen bestehenden Fibu-Mandanten anlegen, ist das Ist-Vorjahr automatisch im neuen Fall integriert. Das ist eine Vereinfachung im Vergleich zur Unternehmensplanung. Bedeutet aber auch: der erste Planmonat entspricht dem letzten Monat des Ist-Vorjahrs. Im von Ihnen geschilderten Fall ist in Kanzlei-Rechnungswesen vermutlich ein Rumpf-Wirtschaftsjahr von 01.10.2025-31.12.2025 angelegt worden. Auf der Basis eines Rumpf-Wirtschaftsjahr kann ich noch keine Planung anlegen. Umgehung: legen Sie für den Existenzgründer eine Leistung Buchführung für das Ist-VORJAHR (!!) 2024 an mit 01.01.2024-31.12.2024. Mit dieser Fibu-Leistung können Sie dann eine Cloud-Planung mit Planungsbeginn „Januar 2025“ anlegen. In dieser Planung können Sie dann bspw. die ersten Planzahlen in der Oktober-Monatsspalte einfügen. Uns ist bewusst, dass dies nicht der beste Prozess für die Planung von Existenzgründern ist! Wir wollen das noch verbessern. Ich hoffe, ich konnte das Vorgehen für die Erstellung einer Existenzgründer-Planung in DATEV Analyse und Planung einigermaßen erläutern. Wenn Sie noch weiter Fragen/Anregungen/Kritik haben - jederzeit gerne! Viele Grüße Tobias Saule Anforderungsmanagement Wirtschaftsberatung DATEV eG
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