@metalposaunist Danke für´s Erwähnen 🙂 LEXoffice ist eine wunderbare Software, die vieles richtig macht. Auch deren Entwickler und Product Owner sind bemüht regelmäßig die Übergabe an DATEV zu verbessern. Das ist nicht selbstverständlich und bei vielen anderen Produkten auch nicht der Fall. Wichtig ist aber auch bei LEXoffice, dass klar geklärt wird, wie die Zusammenarbeit mit dem Mandanten aussehen soll. Also effektiv wird geklärt, wer die Buchhaltung macht. Die Kanzlei macht die Buchhaltung -> Rechnungsdatenservice 1.0, es werden nur Belege mit Beleginformationen und Kontierung übergeben. Da es sich hier um Buchungsvorschläge handelt, ist alles bearbeitbar und es lassen sich sogar Umbuchung über Lerndatei automatisierten. Mandant macht die Buchhaltung -> Import über den Buchungsdatenservice zur Jahresabschlusserstellung. Hier sollte dem Mandanten aber dann der Hinweis gegeben werden, da der Jahresabschluss teurer ist, da die Buchhaltung bereinigt werden muss. Es gibt sogar Steuerberater, die LEXoffice bei all Ihren Mandanten einsetzen und den Mandanten mit Hilfe von Online-Kursen beibringen die Buchhaltung zu erstellen. Das minimiert dann auch die fehlerhafte Kontierung in der Jahresabschlusserstellung. Und die Sachen, die LEXoffice dann noch nicht richtig kontiert, zB Einkäufe bei Amazon, werden als Summe im Jahresabschluss umgebucht. Fertig 🙂
... Mehr anzeigen