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Lexoffice Import ohne Konten

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letzte Antwort am 22.06.2023 13:29:22 von S33K3R
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DieLena
Einsteiger
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Hallo Community, 

 

gibt es die Möglichkeit, Exporte aus Lexoffice vor dem Import nach ReWe zu bearbeiten? Bzw. seitens DATEV Einstellungsmöglichkeiten vorzugeben, was ich aus der Exportdatei konkret ins ReWe übermitteln möchte? 

 

Ich würde gerne die Vorkontiereung des Mandanten vor dem Import in unser ReWe entfernen, da die leider oft nicht korrekt ist und mit großem Zeitaufwand korrigiert werden muss. 

 

Bei Lexoffice habe ich angefragt und die Aussage bekommen, dass die Buchungsstapel nur vollständig in den Export übermittelt werden können. Zu prüfen wäre nun also noch, ob ich auf meiner Seite im ReWe etwas einstellen bzw. bearbeiten kann, was ich aus den gegebenen Datensätzen konkret (aus der Export-Datei) ins ReWe einspielen möchte!? 

 

Danke und viele Grüße, 

Lena 

glasi
Erfahrener
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Es wird doch eine csv-Datei erstellt mit dem Export, oder? Dann einfach in Excel öffnen und da die Konten ändern.

andreashofmeister
Allwissender
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@DieLena  schrieb:

Hallo Community, 

 

gibt es die Möglichkeit, Exporte aus Lexoffice vor dem Import nach ReWe zu bearbeiten? Bzw. seitens DATEV Einstellungsmöglichkeiten vorzugeben, was ich aus der Exportdatei konkret ins ReWe übermitteln möchte? 

 

Ich würde gerne die Vorkontiereung des Mandanten vor dem Import in unser ReWe entfernen, da die leider oft nicht korrekt ist und mit großem Zeitaufwand korrigiert werden muss. 

 

....


Der Klassiker, Buchführung ist ja so einfach....vor allem mit Programmen, die nicht von DATEV kommen, oder @metalposaunist ?

 

Ich erweitere mal Deine Fragestellung, @DieLena : Wenn man die (falsche, manchmal auch diffuse ) "Vorkontierung" des Mandanten, der sicherlich auch fachlich qualifiziert mit Lexoffice arbeitet, dann ändert, entspricht ja die vom "Berater/dessen Mitarbeitern" korrigierte Buchführung nicht mehr dem Lexoffice-Bestand.

 

Was machen Sie denn dann, wenn Sie den Bestand dann richtig "hingebogen" haben? Geben Sie Ihrem Mandanten dann auch die Umbuchungsliste, damit er seine Lexoffice-Buchhaltung auch anpasst?

 

Denn: der Bestand des (Lexoffice)Vorsystems entspricht ja nicht mehr dem tatsächlichem (DATEV)-Bestand! Und fortan bekommen Sie immer wieder falsche Daten eingespielt.

 

 

Sie kommen aus dieser misslichen Lage nur raus, wenn Sie mit diversen Beständen dann "jonglieren" um auch dem Mandanten aufzuzeigen, dass er quasi immer falsche Daten liefert.

 

Natürlich hat Lexoffice da keine Optionen. Warum auch. Deren Kunden können das doch...

 

@DieLena, Ihnen bleibt nur die Bearbeitung der Exportdatei. Manuell natürlich. Schön wäre eine "Synchronisierung" beider Datentöpfe (Lexoffice/DATEV).

 

Diese Fragestellung könnte man exemplarisch auch auf andere "Konkurrenzprodukte" anwenden.

 

 

 

 

metalposaunist
Unerreicht
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@DieLena schrieb:

gibt es die Möglichkeit, Exporte aus Lexoffice vor dem Import nach ReWe zu bearbeiten?


Jein. Das kommt drauf an, wie man so schön sagt. 

 


@DieLena schrieb:

Bzw. seitens DATEV Einstellungsmöglichkeiten vorzugeben, was ich aus der Exportdatei konkret ins ReWe übermitteln möchte? 


Nein. 

 


@DieLena schrieb:

Ich würde gerne die Vorkontiereung des Mandanten vor dem Import in unser ReWe entfernen, da die leider oft nicht korrekt ist und mit großem Zeitaufwand korrigiert werden muss. 


Repariere die Ursache, nicht das Symptom 😉. Wir hatten gestern Olaf und Sebastian von lexOffice zur Kanzlei-internen Schulung hier und so ziemlich all unsere Mitarbeiter stellten fest: Ach, das ist ja einfach 😀. Da kommt es also auf den Mandanten an und da würde ich zuerst die Gründe suchen, weil mit lexOffice nicht für Euch als Kanzlei arbeitet, sondern für sich selbst. Das ist sein zentrales Tool, womit er sein Geld verdient. Das ist seine technische Geschäftsgrundlage. Die sollte er auch wissen zu bedienen können. Dass man als Kanzlei dann im besten Fall weniger Arbeit hat, ist ein Nebenprodukt. Wenn das Mandat die Vorteile selbst nicht erkennt ... 

 

Wenn Du keine fertig falschen Buchungen möchtest, nutze den Rechnungsdatenservice 1.0. Damit werden nur Belege und deren Beleginformationen übermittelt. Final verbuchen muss man dann aber selbst und via Rechnungsdatenservice kommen keine Bankbuchungen / Umsätze mit aka brauchst Du dann im besten Falle RZ-Bankinfo, damit Du nicht manuell einen Export in DATEV importieren muss. Das sind ca. 10 EUR monatlich, die er an die Bank selbst zahlt - nutzt er lexOffice "richtig" kann man sich die Kosten sparen. Vielleicht auch ein Argument 😉

 

@glasi: Ja, kann man auch. Aber man kann auch seinen Namen tanzen 😶. Bitte nicht persönlich nehmen aber das ist keine 2023er Lösung. So hat man das vor 7J gemacht. Viel manuelle Arbeit, die niemand will. Man kann sicherlich auch nur die Umsätze aus lexOffice exportieren, wenn die Banken via HBCI angebunden sind. Aber wer mit Excel auch Romane schreibt ... 

 


@andreashofmeister schrieb:

Der Klassiker, Buchführung ist ja so einfach....vor allem mit Programmen, die nicht von DATEV kommen, oder @metalposaunist ?


Schwierige Aussage. @andreashausmann hat dazu ein YouTube Video gemacht (Mit Karte, bitte - Kartenzahlungen am Beispiel Sumup in DATEV Rechnungswesen buchen), wo solche Vorsysteme mitunter auch das Problem sind und man sich als Kanzlei rudimentär im System des Mandanten auskennen muss, um zu verstehen, was welcher Export, was welche Schnittstelle kann und wie es im DATEV ankommt und wie man das Beste draus macht. sevDesk exportiert zum Beispiel alle Umsätze ohne Belege auf 1370. Ist's immer der gleiche Betrag (Miete, ...) kann man sich eine wiederkehrende Buchung in DATEV erstellen, die das passend umbucht. Fertig. Gewusst: wie. 

 


@andreashofmeister schrieb:

Geben Sie Ihrem Mandanten dann auch die Umbuchungsliste, damit er seine Lexoffice-Buchhaltung auch anpasst?


Fände ich als "erzieherische Maßnahme" nicht falsch, weil er dann nochmal alles doppelt anfassen muss, was ja nicht Sinn und Zweck von Digitalisierung sein kann.  

 


@andreashofmeister schrieb:

um auch dem Mandanten aufzuzeigen, dass er quasi immer falsche Daten liefert.


Das ist exakt der Punkt. Wenn man mit Technik irgendwie umgeht, ist das mitunter schlimmer/zeitaufwendiger als wenn man mit Papier arbeitet. Man kann auch M365 irgendwie nutzen. Man kann's aber auch so nutzen, dass man echte Mehrwerte draus ziehen kann, die man analog nicht hätte. 

 


@andreashofmeister schrieb:

Natürlich hat Lexoffice da keine Optionen. Warum auch. Deren Kunden können das doch...


Wie meinen? 🤔

 


@andreashofmeister schrieb:

Schön wäre eine "Synchronisierung" beider Datentöpfe (Lexoffice/DATEV).


Wird nicht kommen und machen auch Addison und Agenda nicht mit. Auch die schreiben nicht in Vorsysteme zurück, weil es eben keine perfekten Buchhaltungen sind. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
andreashausmann
Erfahrener
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@metalposaunist Danke für´s Erwähnen 🙂

 

LEXoffice ist eine wunderbare Software, die vieles richtig macht. Auch deren Entwickler und Product Owner sind bemüht regelmäßig die Übergabe an DATEV zu verbessern. Das ist nicht selbstverständlich und bei vielen anderen Produkten auch nicht der Fall.

 

Wichtig ist aber auch bei LEXoffice, dass klar geklärt wird, wie die Zusammenarbeit mit dem Mandanten aussehen soll.

Also effektiv wird geklärt, wer die Buchhaltung macht.

 

Die Kanzlei macht die Buchhaltung -> Rechnungsdatenservice 1.0, es werden nur Belege mit Beleginformationen und Kontierung übergeben. Da es sich hier um Buchungsvorschläge handelt, ist alles bearbeitbar und es lassen sich sogar Umbuchung über Lerndatei automatisierten.

 

Mandant macht die Buchhaltung -> Import über den Buchungsdatenservice zur Jahresabschlusserstellung. Hier sollte dem Mandanten aber dann der Hinweis gegeben werden, da der Jahresabschluss teurer ist, da die Buchhaltung bereinigt werden muss.

 

Es gibt sogar Steuerberater, die LEXoffice bei all Ihren Mandanten einsetzen und den Mandanten mit Hilfe von Online-Kursen beibringen die Buchhaltung zu erstellen. Das minimiert dann auch die fehlerhafte Kontierung in der Jahresabschlusserstellung.


Und die Sachen, die LEXoffice dann noch nicht richtig kontiert, zB Einkäufe bei Amazon, werden als Summe im Jahresabschluss umgebucht. Fertig 🙂

metalposaunist
Unerreicht
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@andreashausmann schrieb:

Die Kanzlei macht die Buchhaltung -> Rechnungsdatenservice 1.0, es werden nur Belege mit Beleginformationen und Kontierung übergeben. Da es sich hier um Buchungsvorschläge handelt, ist alles bearbeitbar und es lassen sich sogar Umbuchung über Lerndatei automatisierten.

 

Mandant macht die Buchhaltung -> Import über den Buchungsdatenservice zur Jahresabschlusserstellung. Hier sollte dem Mandanten aber dann der Hinweis gegeben werden, da der Jahresabschluss teurer ist, da die Buchhaltung bereinigt werden muss.


Mit der Unterteilung gehe ich nicht mit. Wenn man die Systeme richtig nutzt, kann auch die Kanzlei mittels Buchungsdatenservice die FiBu machen und hat dadurch Vorteile. Gerade das Thema mit den Umsätzen mittels RDS 1.0 und Manuel und ... wie gesagt: technisch kann man sicherlich vieles irgendwie machen aber ob das zielführend ist?!

 

Aber @DieLena: Ich kann Dich verstehen und auch wir haben solche Mandate. Wir fragen uns dann aber eher, ob lexOffice dann die allgemeingültige Lösung ist und nicht eine komplett andere Arbeitsweise (digitale Belege nur hochladen + www.datev.de/asr + RZ-Bankinfo) effizienter ist. Wer analog schon unordentlich gearbeitet hat (Schuhkarton), der wird voraussichtlich auch mit lexOffice im digitalen Chaos versinken und für den ist der Einsatz von Technik allein (vollkommen egal welches System) nicht die Lösung des eigentlichen Problems. Muss nicht so sein, kann aber.  

 

Auch GetMyInvoices ist im Kern ähnlich "problematisch": Wer diese Software nicht so nutzt wie gedacht und sie auch so konfiguriert, dass die Belege alle passend automatisch dort landen, wird damit nicht glücklich. Die Systeme sind vom Grundsatz her erstmal dumm und müssen durch uns Menschen angelernt werden und man muss verstehen, was man wie macht, um möglichst viele Vorteile aus Technik zu holen. Technik kann immer nur unterstützen aber selbst denken kann Technik (noch) nicht, wobei lexOffice wie @andreashausmann schon sagte und wie man uns gestern sagte, vieles aus Versehen richtig macht 😅 (z.B. 70/30 Regel bei Bewirtung). 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
DieLena
Einsteiger
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Herzlichen Dank für die vielen Antworten und Lösungsansätze! 

Ich muss jetzt leider zu einem Termin und lese mir morgen alles genau durch. Ich bin mir sicher, da ist schon der ein oder andere, gute Lösungsansatz dabei. 

grandfunck
Fachmann
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Moin, 

 

Vieles ist ja schon gesagt. Wenn der Mandant massenhaft falsch bucht (er kontiert ja nicht nur vor oder?), so ist es dringend erforderlich diesen anzulernen und "einzunorden". Die Bestände beim Mandanten und beim StB sollten schon zusammenpassen. 

 

Wir machen für einige Mandate auch JA und EÜRs, wobei die Mandanten die lfd. Fibu per Lexware machen. Bei Fehlbuchungen bzw. erforderlichen Korrekturen gehen wir konsequent so vor: Die Buchungen vom Mandanten werden in einem Vorlauf übernommen. Korrekturen erfolgen im zweiten Schritt in einem gesonderten Vorlauf, Fehler werden in der Regel über Generalumkehr nachvollziehbar behoben. Evtl. zusätzliche Anpassungen (z. B. bei Personenkonten) werden ebenfalls möglichst getrennt von Abschlussbuchungen gebucht.

 

Über alle erforderlichen Berichtigungen werden die Mandanten - relativ ausführlich - informiert und aufgefordert, ggf. Anpassungen im eigenen System vorzunehmen. Diese Arbeiten werden über Zeitgebühr gesondert abgerechnet mit der Folge, dass Jahr für Jahr weniger Probleme auftreten und bei Unsicherheiten die Mandantschaft eher unterjährig telefonisch nachfragt, wohin gebucht werden sollte. 

 

Wenn die Probleme bei laufender Buchführung auftreten, die Mandanten auch die UStVAs selbst an das FA senden ist es m.E.n. unbedingt erforderlich, die Daten zunächst unverändert zu lassen. Wie soll sonst später eine Kontrolle möglich sein. Wenn die Mandanten nicht bereit sind, sich das erforderliche Wissen - wie auch immer - anzueignen, so müssen diese halt die Konsequenzen der höheren StB-Kosten tragen. Persönlich möchte ich nie in den Verdacht kommen, in der Fibu der Mandanten "herumgespielt" zu haben. Ggf. wäre halt zu prüfen, ob die Fibu mehr oder weniger komplett beim StB geführt werden sollte.

 

Trotz alledem viel Spaß bei der Arbeit wünscht

 

WF

andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 9 von 10
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@grandfunck  schrieb:
....

Wenn die Mandanten nicht bereit sind, sich das erforderliche Wissen - wie auch immer - anzueignen, so müssen diese halt die Konsequenzen der höheren StB-Kosten tragen. Persönlich möchte ich nie in den Verdacht kommen, in der Fibu der Mandanten "herumgespielt" zu haben. Ggf. wäre halt zu prüfen, ob die Fibu mehr oder weniger komplett beim StB geführt werden sollte.

 

.......


Auf den Punkt. Aber eben dieses "Buchführung ist doch einfach" suggeriert ja die Werbung für diese "Nischenprodukte", die in Konkurrenz zur DATEV auftreten.

 

Ohne Fachwissen ist es egal, wie die Software heißt, mit der gearbeitet wird....

 

 

S33K3R
Einsteiger
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Ohne Fachwissen ist es egal, wie die Software heißt, mit der gearbeitet wird....

Moderne KI kommt letztlich zum gleichen Schluss (siehe Anhang).

 

DeppGPT: Der Postillon veröffentlicht erste wirklich menschliche KI (der-postillon.com)

 

 

 

 


 

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letzte Antwort am 22.06.2023 13:29:22 von S33K3R
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